Volltext: Der Stand der Schulhygiene

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Eine Mitwirkung der Gemeinde, bezw. Distriktsärzte bei der 
Schulgesundheitspflege ist auch in Böhmen, Mähren und Galizien 
dadurch vorgesehen, daß dieselben durch die Dienstesinstruktionen 
verpflichtet werden, über Einladung der Ortsschulräte an ihren 
Verhandlungen über Schulgesundheitspflege Teil zu nehmen und 
bezügliche Gutachten und Anträge zu erstatten♦ 
In den übrigen Kronländern sind weder die Gemeindeärzte 
.noch andere ärztliche Organe für die Ueberwachung der Schul 
gesundheitspflege bestellt» 
Für die Gemeinden sind nur wenige Bestimmungen über 
Schulgesundheitspflege in den Schulgesetzen, und in dem allge 
meinen Gemeindegesetze vom 5. März 1862 die Bestimmung ent 
halten, daß den Gemeinden „die durch das Gesetz zu regelnde 
Einflußnahme auf die von der Gemeinde erhaltenen Mittelschulen 
und Volksschulen, die Sorge für die Erhaltung, Errichtung und 
Dotierung der letzteren“ zukommt» 
Von Staatswegen ist für den schulärztlichen Dienst bisher 
nur in der Landeshauptstadt der Bukowina vorgesorgt, indem 
über Beschluß des Landesschulrates drei (staatliche) Amtsärzte 
als Schulärzte für 3 Mittelschulen in Czernowitz bestellt wurden. 
Die Aufgabe dieser »Schulärzte wird durch folgende In 
struktion festgesetzt: 
„Der Schularzt hat als Berater der Direktion in schulhygi 
enischen Fragen zu fungieren und seine Wahrnehmungen und 
Ratschläge in einer eigens zu diesem Zwecke einzuberufenden 
Konferenz zum Ausdruck zu bringen» 
Am geeignetsten hiezu ist die im Oktober abzuhaltende 
Konferenz über die Förderung der körperlichen Entwicklung der 
Schüler. 
Aufgabe des Schularztes ist es: 
1. die hygienischen Zustände des Schulgebäudes und der 
Klassenzimmer zu prüfen, 
2. Schüler, welche mit einem Gebrechen behaftet sind, das 
ihr Studium erschwert, zu untersuchen und Vorschläge zur Ver 
hütung von Schäden ; denen solche Schüler beim Unterrichte aus 
gesetzt sind, zu erstatten. 
Auch wird derselbe im Sinne des Erlasses des Ministeriums 
des Innern vom JO. März 1903, Z. 38.731, auf die Förderung der 
Zahnpflege bei den Schülern Bedacht zu nehmen haben. 
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