Volltext: Der Stand der Schulhygiene

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der Schale gehört, und monatlich, eventuell auch öfter, an die 
Generalinspektion der Elementarschulen zu berichten. 
In Japan votierte das Parlament im Jahre 1895 eine nam 
hafte Summe zum Studium der schulhygienischen Verhältnisse 
des Landes. Auf Grund dieser Studien wurde mit Erlaß des Unter 
richtsministers vom 7. Mai 1896 die Errichtung eines Kollegiums 
für Schulhygiene angeordnet, welches auch auf dem schul 
hygienischen Kongresse in Nürnberg durch zwei Mitglieder ver 
treten war. Dieses Kollegium besteht aus höchstens 9 Räten und 
einem Medizinalsekretär, welcher einen Jahresgehalt von 1200 Yen 
(6000 K) bezieht, welcher auf Anordnung des Unterrichtsministers 
oder auf Verlangen der Abteilungsdirektoren die den Mitgliedern 
zu machenden Vorlagen zu prüfen und überhaupt die auf Schül- 
gesundheitspflege sich beziehenden Angelegenheiten zu bearbeiten hat. 
Auf Grund der Berichte dieser Kommission wurden im 
Jahre 1898 an allen öffentlichen Schulen in Japan staatliche, 
von den Gouverneuren zu ernennende Schulärzte angestellt, 
welche sowohl im Aufträge der Behörden, als auch aus eigener 
Initiative Gutachten über schulhygienische Fragen abzugeben 
haben. Dieselben sollen nach der vom Unterrichtsministerium 
erlassenen Instruktion wepigstens einmal monatlich während der 
Unterrichtsstunden die Schulen besuchen, zu Beginn und am Ende 
des Schuljahres die hygienischen Verhältnisse der Schule ein 
gehend untersuchen, die körperliche Entwicklung der Schüler 
beobachten, bezüglich krank befundener Schüler Verfügungen 
treffen und beim Ausbruche von ansteckenden Krankheiten in der 
Schule selbst oder in ihrer Nähe öfters die Schule besuchen, die 
notwendigen Vorbeugungsmaßregeln veranlassen und eventuell die 
Schließung der Schule beantragen. 
Die Schularztfrage in Oesterreich. 
Auf die Anstellung von Schulärzten hat der Staat bisher 
keinen Einfluß genommen, dieselbe erfolgte vielmehr in einer 
Reihe von größeren und kleineren Städten, wie Brünn, Graz, 
Aussig, Troppau, Karlsbad, Trautenau, Mährisch-Ostrau, Kolin, 
Ivladno, Korneuburg, Linz, Teschen, Burowie, Trzyn.ie.tz usw. durch 
die Initiative der Stadtverwaltungen. Dabei ist zu bemerken, daß 
der schulärztliche Dienst teilweise von den S.tadtärzteri im Neben-
	        
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