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hin alles verheert hatten und mit Beute beladen, über den In zurückkehren wollten,
von dem bayerischen Herzoge Arnulf, welcher eben dahier am In ein festes Lager
bezogen hatte, eine solche Niederlage, daß nicht mehr als 30 Mann entkommen
waren?)
In diesen Ebenen versammelte Herzog Otto von Bayern und König von
Ungarn im Jahre 1309, als Schärding von Herzog Fridrich von Oesterreich be¬
lagert war, ein Ersatzheer von 500 Reitern und 60.000 Fußgängern, welche auf
einer geschlagenen Schiffbrücke über den In setzten und die Oesterreicher zur Auf¬
hebung der Belagerung nöthigten.
In diesen Ebenen hatte in den letzteren Monaten des 30jährige» Krieges
(Juli 1648) General Graf Piccolomini mit den kaiserlich-bayerischen Truppen sich
gelagert und Musterung über das 22.000 Mann starke Heer gehalten; das
schwedische Heer dagegen stand gegen Karpfheim und Pirnbach hin. — In der
Königs-Wiese wurden in alter Zeit Ehehaft-Gerichte abgehalten?)
Schon ini Jahre 1210 wird diese Ebene urkundlich unter dem Namen:
„E h u n i g i s w i s e»" genannt, ans welcher Reinhold von Eholving drei Wiesen
zum Kloster Formbach schenkt?)
Das an der Rot gelegene
Rvtau
war der Stammsitz eigener Edlen von Rotawe, die bereits im Jahre 1075 in der
Geschichte auftreten* 4) und bis zu ihrem im Jahre 1550 erfolgten Anssterben ver¬
schiedene Aemter und Würden bekleideten.
Jenseits der Rot gelangen wir an die von Neuhaus nach Landshut
führende Poststraße und an dieser zuni Pfarrdorfe
Uuhftorf)
mit 44 Häusern und einer im Jahre 1788 im modernen Style erbauten Kirche
(nach Rottmayr im Jahre 1772) zur heiligen Maria, darin interessante Grab-
monumente der Edlen von Ruestorf auf Ruhestorf, Kleberg und Wangham und
der Ecker auf Pillheim zu treffen sind. Das Schloß der Ruhstorfer, welche von
1) Hepidanni annales bei Goldast, T. I. a. 913; annales Austriae von Calles T> I.
4. S. 237. Die Worte: „wo der Inn sich in die Donau ergießt", müssen hier in weiterer
Bedeutung genommen werden, d. h. am In, nicht ferne von seiner Ausmündung.
2) In den Ehehaft-Gerichten, einer minderen Art der öffentlichen Gerichte, wurden
jährlich den Unterthanen etliche, und die vorzüglicheren, für jeden Ort tauglichen und noth¬
wendigen Artikel aus der Polizei-Ordnung, und was sonst zur Zucht, Ehrbarkeit, Fried und
Einigkeit, auch zur Einfriedung der Felder, Trieb und Besuch re. dienlich und ersprießlich ist,
mit Ernst und bei Strafe vorgehalten.
3) Urkundenbuch des Landes ob der Enns, I. Bd., S. 695.
4) C. 1. II. 115; I. 636.
5) C. 1, I, 683; II, 412.