Volltext: Bosnien und die Herzegovina

IF’olitiscIh.e Biaa-tlieilvLiigr- 
Bosnien und die Herzegovina bilden einen Verwaltungs 
körper und stehen unter einem einheitlichen Civil- und 
Militär-General-Gouvernement, dessen Sitz in Sarajevo ist. 
Das Land ist in 8 Regierungsbezirke eingetheilt: Sarajevo, 
Zvornik, Travnik, Banjaluka, Bihaö, Mostar, Gaöko und Novi- 
Pazar. Jeder Regierungsbezirk zerfällt in 60 Bezirke, nur 
in der Herzegovina entfallen die Distrikte von Drobnjak, 
Jezero, Saranci und Kulasin, da diese vom Berliner Con- 
gresse dem Fürstenthum Montenegro zugesprochen wurden. 
O-esetzgreTo-uurLgr. 
Die neuen ottomanischen Gesetze sind modern, aber 
deren Ausübung ist mangelhaft und willkürlich. Auch ist 
die Gerechtigkeitsliebe des moslemitischen Richterstandes 
sehr problematisch, und alle türkischen, mit Koransgeist 
durchdrungenen Richter sind, mit seltenen Ausnahmen, stets 
ungerecht gegen Nicht-Muhamedaner. In jeder Stadt besteht 
ein Richter (Kadi) und in jeder grösseren Stadt, am Sitze 
des Regierungsbezirkes ein Oberrichter (Moliah). Als Hilfs 
arbeiter sind denselben zugetheilt: Richteramts-Substituten 
(Naib) und Richteramts-Kandidaten (Mulazim). Für die 
Muhamedaner besteht in jedem Hauptorte eines Regierungs 
bezirkes ein civil-religiöses Gericht, welches „Meskeme“ 
benannt wird. Es gibt ein Handels-, Wechsel-, Concurs- 
und ein Bergbau - Gesetz nach französischem Muster. Das 
Handelsgericht (Tüdjaret-Medjlis) besteht in Sarajevo unter 
einem Präsidenten und einigen Beisitzern, von welchen indess 
die meisten vom Handel schwache, vom Handelsrechte aber 
gar keine Begriffe haben. Der Handels-Codex ist dem Code 
Napoleon nachgebildet. 
Oeffontlida-e Sic3a.eila.eit- 
Trotz der verwilderten Zustände und des niederen 
Bildungsgrades der Bevölkerung ist der Zustand derselben 
befriedigend zu nennen. Kriminelle Fälle kommen verhält- 
nissmässig wenige vor. Die gewöhnlichsten sind: Todt- 
schlag, Betrug und Veruntreuung, seltener Mord oder 
Strassenraub und noch seltener Diebstahl. Die Sicherheits-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.