Volltext: Nr. 1 1931 (Nr. 1 1931)

Nr. 1 
Nachrichten 
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für Versäumnisse ihrer gesetzlichen Vertreter schuldig schlage nach Abänderung einiger Bestimmungen des Ge¬ 
werben läßt. Schließlich soll der Bundsminister für soziale setzes, auch hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Forde- 
Verwaltung bis 31. Dezember 1931 das Recht erhalten, rungen nur von dem Gedanken der Notwendigkeit leiten 
die Invaliden-Entschädigungs-Kommifsionen in berücksich- lassen, nnd unsere reiche Praxis, die wir in den Iahren 
tigungswürdigen Fällen zu ermächtigen, Vergütungen seit dem Bestehen des Gesetzes gesammelt haben, berech- 
nach dem I.-E.-G. trotz Ablaufes der Fristen zuzuerken- tigt uns, diese Vorschläge zu machen. Sie sind gemacht 
nen, wenn die Anspruchswerber schon vor dem 30. Mai aus der praktischen Erfahrung heraus und nicht aus 
1922 österreichische' Bundesbürger waren und die son- irgend einer einseitigen Einstellung, 
stigen Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ver- Diese Forderungen, die in der Sitzung des Zentral- 
gütungen gegeben sind. Verbandes am 5. Dezember einstimmig genehmigt wurden. 
Dem § 36 soll ein neuer Absatz hinzugefügt werden harren nun der Erfüllung. Sie werden uns in der koin- 
des Inhaltes, daß auf Antrag eines Abgefertigten, gegen Menden Zeit die Grundlage bieten für unsere Tätigkeit 
Rückzahlung des Abfertigungsbetrages, wieder die Rente auf dem Gebiete des Kampfes um die Erreichung eines 
im vollen Umfange zuerkannt werden kann. wirklichen Kriegsopferfürsorgerechtes in Oesterreich. Dem 
Das sind die 'wesentlichen Forderungen, die wir hin- anfangs Dezember neu zusammengetretenen Parlament 
sichtlich der Erhöhung der Rentenbezüge und der son- wurden diese Forderungen bereits als Initiativanträge 
stigen von den Kriegsopfern beklagten Härten, die sich aus überreicht. Es liegt nun an der Regierung und an den 
der Fassung oder Auslegung einzelner Paragraphe des Parteien des Parlamentes, ihr Versprechen, das sie die 
Gesetzes ergeben, an die Regierung zu stellen haben. Ge- ganzen Jahre hindurch gegeben haben, durch eine ein- 
wiß beinhalten diese Forderungen einen Mehraufwand gehende Behandlung dieses Antrages einzulösen, 
von Bundesmitteln. Aber jeder rechtlich denkende Mensch In diesem Zusammenhange erinnern wir an die 
wird sich der Auffassung nicht verschließen können, daß Worte, die anläßlich der Verabschiedung der X. und 
es Forderungen sind, die'in keiner Weise als unbescheiden XI. Novelle zum I.-E.-G. von Vertretern der Regierung 
bezeichnet werden könnten. und der parlamentarischen Parteien gesprochen worden 
Außer diesen angeführten Forderungen haben wir sind. Damals hat man gesagt, daß es leider nicht möglich 
auch noch" hinsichtlich einiger Verfahrensbestimmungen wäre, mehr zu tun. aber, wenn die Auslandsanleihe 
des Gesetzes unsere Wünscl^e in dem Programm zum Aus- komme, werden sie gewiß Mittel für eine weitere Ver- 
drucke gebracht. besserung der Kriegsopferfürsorge beistellen können. Der 
Wir erachten es für unbedingt notwendig, daß bei erste Teil dieser Anleihe 'wn der man damals gesprochen 
der Aufstellung der Sachverständigenliste die organisierten hat, ist in der Staatskasse eingeflossen. Run' erwarten 
Invaliden und Kriegerhinterbliebenen gehört werden, wir, daß die Mittels von denen damals gesprochen wurde. 
Wir wollen in dieser wichtigen Angelegenheit ein Mit- zur Erfüllung unserer dem Parlament bereits vorliegen- 
bestimmungsrecht haben, denn es kann den Kriegsopfern den Forderungen beigestellt werden. Die abgetretene 
nicht gleichgültig fein, wer über ihr Schicksal maßgebend Regierung Vaugoin hat während ihrer Amtstätigkeit den 
entscheidet. Haushaltsvoranschlag für das Jahr 1931 ausgearbeitet. 
Eine Forderung, die sich aus der Entwicklung der Leider hat sie für eine entsprechende Ausgestaltung der 
ganzen Rechtssprechung nach dein I.-E.-G. ergeben hat, Kriegsopferfürsorge in Oesterreich in diesem Haushalts- 
ist, daß der Verwaltungsgerichtshof ausgeschaltet wird. An Voranschlag keine Vorsorge getroffen. Der Betrag für 
Stelle des Verwaltungsgerichtshofes soll ein Oberschieds- Kriegsbeschädigtenfürsorge ist für 1931 nicht erhöht, son- 
gericht treten. Der Zustand, daß der Verwaltungsgerichts- dern im Gegenteil verringert worden. Die Verringerung 
Hof als außerordentliche Instanz ohne den Anspruchs- ergibt sich aus der Tatsache, daß alljährlich eine große An- 
werber unmittelbar kennen zu lernen und zu hören, ohne 3°^ von Kriegsbeschädigten aus der Versorgung durch 
ärztlich beraten zu sein, nur auf Grund der Aktenlage Ableben ausscheidet. Die neue Regierung Ender hat den 
und noch dazu in nichtöffentlicher Sitzung entscheidet, ist Voranschlag anscheinend unverändert übernommen und 
für die Kriegsopfer unerträglich geworden. Wir ver- ")u dem Parlamente vorgelegt. In den ersten Wochen 
langen auch in dieser Hinsicht nur Aenderungen, die in ^es neuen Jahres wird das Parlament diesen Voran- 
keiner Weise den Bundesschatz etwa dadurch belasten schlag beraten und dann auch die Frage einer Erhöhung 
würden, daß das Verfahren umständlicher und dadurch des Kapitels „Kriegsopferfürsorge" zur Sprache kommen 
teurer würde. Unsere Forderung geht dahin, daß Ent- müssen. Die Kriegsopfer werden diesen Verhandlungen, 
scheidungen der Invaliden-Entschädigungs-Kommission, die bei denen der Antrag, enthaltend ihre Forderungen, zur 
auf dem Beschlüsse einer Schiedskommission beruhen, bei Verhandlung gelangen wird, sehr sorgsam verfolgen, 
dem zu errichtenden Oberschiedsgericht durch Berufung Wir erwarten aber auch, daß es in der Frage der 
angefochten werden können. Diese Anfechtung soll nur Durchsetzung dieser Forderungen eine Einheitsfront aller 
dann möglich fein, wenn die Auffassung besteht, daß das Kriegsopfer Oesterreichs geben wird. 
Gesetz oder eine Durchführungsvorschrift zum Gesetze un- 
gegeven ,em. Äus oieier HaMng geht unzweiselhast sind nunmehr vorüber. Das Parlament hat die Arbeit 
hervor, daß es uns wirklich nur um die Sache zu tun ist, bereits begonnen. Die Regierung ist gebildet und in ihr 
daß andere Momente keine Rolle spielen. Bor allem soll sitzen Männer, zu denen man Vertrauen haben kann, daß 
damit erreicht werden, daß das Mitbestimmungsrecht der- sie für eine ruhige Entwicklung des Landes Sorge tragen 
jenigen, für die das Gesetz geschaffen worden ist, bis in werden, daß sie endlich den in der ganzen Bevölkerung 
die letzte Instanz gesichert wird. Dementsprechend geht tief verankerten Wunsch verwirklichen werden, die ille- 
unser Verlangen auch dahin, daß in diesem Oberschieds- galen bewaffneten Formationen von links und rechts ab- 
gericht die Vertreter der organisierten Invaliden und prüften. 
Kriegerhinterbliebenen Sitz und Stimme haben. Seit einigen Iahren zittert die Bevölkerung vor der 
Das sind kurz zusammengefaßt unsere Forderungen Gefahr einer bewaffneten Auseinandersetzung und die 
hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des gesamte Wirtschaft war benachteiligt und zum Teil durch 
Gesetzes. Wir haben uns, so wie bei den Forderungen diese Bestrebungen zusammengebrochen, da das Geld in 
nach Erhöhung der Rentenbezüge und der sonstigen Vor- die sicheren Banken des Auslandes floß, wodurch den
	        
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