Volltext: Nr. 11 1924 (Nr. 11 1924)

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oraonifationeit der Kriessmvaliden u. Kriegerytntervlievenen in £iti) a. ZK. 
RedaMon, Verwaltung und Expedition: Linz, Promenade 11, Tel. 782. — Redaktionsschluß am IS. jeden Monates 
Geeint monatlich einsstall. HZ-ret« pro etutf isoo H£. 
M, am i. November 1924, 
2. «ayrgang 
An alle Ortsgruppen: — Landes - Witwenkonferenz. — Reichsdelegiertentag. — Denkschrift. — Zentralverbandsausschuß. 
Schema der Zuwendungen nach § 14/2 des Gehaltsgesetzes für kriegsbesch. Bundesangestellte. — Verbands-Angelegenheiten. 
Auskunftei. — Sterbetafel. — Inserate. — Tabelle über die Höhe der Geldleistungen nach dem I.-E.-G. 
ÄnHatt 
3. Die Lage der österreichischen Kriegsopfer und die 
Aufgabe der Organisation. 
4. Das Juvalidenbeschästigungsgesetz. 
5. Trafikwesen. 
6. Neuwahl des Obmannes und Bestellung des 
Sekretärs. 
7. Bericht der Antragsprüfungskommission und Ab- 
stimmung über die Anträge. 
8. Eventuelles. 
Die Referenten zu den einzelnen Punkten werden 
noch bekanntgegeben werden. 
Das Recht zur Teilnahme am Reichsdelegiertentage 
mit beratender und beschließender Stimme haben: 
a) Die Mitglieder des Berbandsausschusses. 
d) Die Mitglieder des Ueberwachungsausschusses 
(Reichskontrolle). 
c) Der Vorsitzende und ein Mitglied der zu be- 
stimmten Zwecken gewählten Kommissionen. 
(§ 18.) 
d) Die Delegierten der angeschlosienen Landesver- 
bände, wobei auf je 1000 ordentliche Mitglieder 
derselben (§ 7, Absatz a) ein Delegierter (Dele¬ 
giertenstimme) entfällt. Bruchteile über 300 
gelten als voll. Ein Delegierter kann mehrere 
Stimmen auf sich vereinigen. 
Der Zentralverbandsausschusz. 
Der heutigen Auflage liegt ein Erhebungsbogen bei. 
Dieser ist genauestens auszufüllen und sodann bis läng- 
stens Ende Dezember 1924 an den Landesverband einzu- 
senden. Wir erwarten diesmal eine genaue und pünktliche 
Erledigung. 
Die Witwenschntzstelle des Landesverbandes der 
Kriegsinvaliden und Kriegerhinterbliebenen Ober- 
österreichs beruft hiemit für den 23. November 1924 um 
10 Uhr vormittags nach Linz, Promenade Nr. 11 (Ver- 
bandskanzlei) eine 
Landes-Witwenkonferenz 
ein. Als Tagesordnung wird vorgeschlagen: 
1. Bericht der Witwenschutzstelle. 
2. Referat über öle VIII. Novelle zum I. E. G. 
3. Vorbesprechung zum Reichsdelegiertentag. 
4. Allfälliges. 
In Anbetracht der Wichtigkeit der Tagesordnung 
ist es Pflicht sämtlicher Ortsgruppen, znmindestens 
eine Kameradin zu dieser Tagung zu entsenden. 
Die Delegierungskosten tragen die Ortsgruppen. 
Die Laudeswitwenschutzstelle. 
Jene Ortsgruppen, die einen Delegierten zum 
Reichsdelegiertentag entsenden wollen, haben Namen 
und Adresse des gewählten Delegierten bis 10. Novem- 
ber 1924 Sem Landesverband bekanntzugeben. Die 
rechtzeitig angemeldeten Delegierten erhalten Teil- 
nehmerkarten zugesandt. 
Die Anträge zur Tagesordnung müssen bis läng- 
stens 18. November 1924 im Landesverbandssekretariat 
eingelangt sein. 
Die Delegierungskosten haben die delegierenden 
Ortsgruppen zu tragen. 
Zufolge Beschlusses der Zentralverbandsansschuh- 
sitzuug vom 25. September 1924 und aus Grund des 
§ 12 unserer Satzungen berufen wir hiemit den 
IV. ordentlichen Reichsdelegiertentag für den 
7. «nd 8. Dezember 1324 
nach Salzburg ein. Lokal wird noch rechtzeitig be- 
kanntgegeben werden. 
Die Tagung beginnt Sonntag, den 7. Dezember 
1924 präzise um 9 Uhr vormittags. 
Am Samstag, den 6. Dezember 1924 findet um 
3 Uhr nachmittags die Vorbesprechung zum Reichs- 
delegiertentag statt. 
Ohne dem Beschluß des Reichsdelegiertentages vor- 
greifen zu wollen, schlagen wir nachstehende Tages- 
ordnung vor: 
1. Eröffnung und Konstituierung, Wahl der Man- 
datsprüsnngskommission, der Anlragsprüfnngs- 
kommission und Wahlkommission. 
2. Berichte: a) allgemeiner Bericht des Verbandsvor- 
stand es) 
b) Kassebericht,' 
c)Sekretariatsbericht,' 
d) Bericht der Kontrolle; 
e) allgemeiner Situationsbericht der 
Landesverbände und Bericht der Fach- 
gruppen. 
des 
Zentralverbandes der Landesorganisationen der 
Kriegsinvaliden und Kriegerhinterbliebenen 
Sesterreichs 
betreffend die Verlängerung und Abänderung des 
Jnvalidenbefchäftigungs - Gesetzes vom 20. Oktober 
1920, St.-G.-Bl. Nr. 459. 
Der gefertigte Zentralverband lenkt die Aufmerk- 
famkeit einer hohen Regierung und der hohen gefetz- 
gebenden Körperschaften auf die Tatsache, daß das In- 
validenbeschäftigungs - Gesetz vom 1. Oktober 1920, 
St.-G.-Bl. Nr. 459, mit Ende des laufenden Jahres 
außer Kraft treten soll.
	        
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