Volltext: Nr. 3 1923 (Nr. 3 1923)

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Nachrichten 
Nr. 3 
unseres Verbandes wurde eiue Resolution gefaßt und haben 
wir diese direkt der Bundesregierung übermittelt. Auch haben 
wir in einem Schreiben an alle o.-ö. Nationalräte, diese auf¬ 
gefordert, gegen eine Aufhebung des Jndexgesetzes Stellung 
zu nehmen und schließlich haben wir in einer Zuschrift an die 
Sektion der öffentlichen Angestellten in der Gewerkschafts-- 
kommisfion für Oberösterreich unsere Solidarität zum Ausdruck 
gebracht. 
Nach den letzten Nachrichten, die uns zugekommen sind, 
scheint es, daß die Regierung den Gedanken, das Jndexgesetz 
abzuschaffen, aufgegeben hat. Jedenfalls ist dieser Anschlag 
auf eine unserer besten Errungenschaften, ein Beweis dafür, 
wie eine Regierung, die unter dem Diktat des ausländischen 
Finanzkapitals steht, bzw. sich freiwillig unter dieses Diktat 
gestellt hat, für die Opfer des Krieges zn sorgen gewillt ist. 
Darum Kameraden, schließen wir uns zusammen in 
unserer Organisation, auf daß wir die kommenden Kämpfe 
bestehen können. 
0ne ^vorkommende Behörde. Wir haben am 7. Mai 
1923 an die Jdvalidensürsorge der Bezirkshauptmannschaft Schär- 
ding die Bitte um Einsendung eines Verzeichnisses aller jener Kriegs- 
beschädigten, die mehr als 65 °/0 erwerbsunfähig sind, gerichtet. 
An Stelle des von uns wirklich dringend und notwendig 
benötigten Verzeichnisses wurde uns nachstehende Antwort zuteil: 
Bezirks hauptmannschaft Schärding. (Inda- 
lidenfürsorge) Z. 1196/3 B. Schwerinvalidenverzeichnis. 
Zu Zahl 379/32 vom 7./5. 1923. Schärding, am 24. Mai 
1923. An den Landesverband der Kriegsbeschädigten, W. W. 
L i n z a. D. 
Die Jnväliden-Entschädigungs-Kommission in Linz hat 
auf das obenerwähnte dortige Schreiben unter Z. 1523/A.P. 
vom 17. Mai 1923 anher mitgeteilt, daß die Zusammenstellung 
und Ausfolgulfg von Verzeichnissen an eine Organisation im 
Jnv.-Entsch.-Ges. nicht begründet ist. 
Wenn seinerzeit die Jnv.-Entsch.-Komm. den ihr unter- 
standenen Jnv.-Aemtern ein weitgehendes Entgegenkommen 
gegenüber der Jnv.-Organisatiou anempfohlen hat, so geschah 
dies mit der Beschränkung, daß hiedurch die dienstlichen Arbeiten 
keine Verzögerung erfahren. 
Da nun der Bezirkshauptmannschaft durch die aus Anlaß 
der Auflösung der Jnvalidenämter erfolgte Uebernahme der 
Jnvalidenfürsorgeagenden ohnehin bedeutende Mehrarbeiten er- 
wachsen sind, eine Vermehrung des Personals nicht stattfand, 
die drei Beamten des bestandenen Jnvalidenamtes vielmehr 
abgebaut wurden, ist die Bezirkshauptmannschaft leider auch nicht 
in der Lage, Arbeiten die über deu Rahmen der gesetzlichen 
Borschriften und über die der Bezirkshauptmannschaft ob- 
liegende charitative Kriegsbeschädigienfürforge hinausgehen, ohne 
Schädigung des eigentlichen Dienstes durchzuführen. 
Eine auf solche Art entstehende Verzögerung von dienst- 
lichen Arbeiten könnte die Bezirkshauptmannschaft aber nicht 
verantworten. 
Sollte jedoch dem Landesverbände gedient fein, wenn 
das für ehest und dringend gewünschte Verzeichnis h. a. 
nach Maßgabe der Dienstzulässigkeit verfaßt werden würde, 
was mit Rücksicht darauf, daß die ganzen Jnvaliden-Renten- 
Anmeldeakte einer genauen Durchsicht unterzogen werden 
müßten, längere Zeit dauern würde, wäre die Beziakshaupt- 
Mannschaft bereit, dem dortigen Ersuchen zu entsprechen. 
Bemerkt wird, daß aus der dortigen Zuschrift der Zweck 
des Verzeichnisses nicht hervorgeht und wolle derselbe, falls 
auf die Ausfertigung des Verzeichnisses unter obiger Bedingung 
noch reflektiert wird, anher bekanntgegeben werden. 
Der Landesregierungsrat: i.V. Spiegelfeld. 
Wir wissen gewiß die Gründe zu würdigen, die von der 
Bezirkshauptmannschaft Schärding angeführt werden. Aber 
trotz alledem können wir eine so geringschätzende Behandlung 
durch die Genannte nicht ohne Kritck hinnehmen, denn bei 
einigem guten Willen wäre es wohl möglich gewesen, unserer 
Bitte zu entsprechen. 
Es wird in der erwähnten Zuschrift betont, daß die 
seinerzeitigen Jnvalidenämter gegenüber der Jnvalidenorgani- 
sation ein weitgehendes Entgegenkommen bewiesen haben. 
Gewiß war das so und waren wir der Meinung, daß auch 
die Fürsorgestellen der Bezirkshauptmannschaften einen Wert 
darauf legen werden, dieses gute Einvernehmen weiter zu 
pflegen. Doch scheint es, daß die Bezirkshauptmannschaft 
Schärding hievon Abstand genommen hat und der Organisation 
die „Autorität" einer staatlichen Behörde spüren lassen will. 
Es wird also nicht unsere Schuld sein, wenn auch wir solchen 
Behörden und insbesondere jenen Personen, die ein diesbezüg- 
liches Schriftstück mit ihren Namen decken, einen anderen Ton 
anschlagen müssen. 
Wir erinnern uns noch gut an jene Zeiten, wo man 
die. Vertreter unserer Organisation gebeten hat, die aufgeregten, 
durch den Krieg aus ihrer Bahn geschleuderten Menschen zu 
beruhigen und zu vertrösten. Wie froh war damals mancher 
dieser Herren, den Schutz der Organisation in Anspruch nehmen 
zu können. Heute nun meiueu sie, die Zeit sei gekommen, wo 
man diesen bestgehaßtesten Organisationen durch Mißachtung 
und allerlei Chikanen den Todesstoß veesetzen könne. Doch 
wird dafür gesorgt werden, daß die Bäume dieser Herren 
nicht in den Himmel wachsen werden. 
CftaritätiVe 7iikl0rge. Das Bundesgesetzblatt Nr. 279 
enthält ein Bundesgesetz vom 25. Mai 1923, mit welchem be- 
stimmt wird, daß für Zwecke der charitativen ' Fürsorge für 
Kriegsbeschädigte, Witwen und Waisen im Jahre 1923 400 
Millionen, im Jahre 1924 500 Millionen Kronen dem Kriegs- 
opferfond zugewendet werden. Die nähere Regelung der 
Verwendung aller Mittel des Kriegsopferfonds obliegt dem 
Bundesministerium für soziale Verwaltung unter Mitwirkung 
eines Beirates, zu welchem Vertreter der Verbände der 
Invaliden, Kriegerwitwen, der Organisationen der Kinder- 
schütz- und Jugeudfürsorge beizuziehen sind. Aus welchen 
Quellen diese Millionen einfließen, ist nicht bekannt, jeden- 
falls dürfte es ein Ergebnis der Erhöhung des Spiel- 
kartenstempels sein. Diese Beträge sind, auf das ganze 
Bundesgebiet Oesterreich aufgeteilt, so lächerlich gering, daß 
Herr Nationalrat Hölzl bei Schaffung des Gesetzes schon sagte, 
diese Fürsorge sei ganz unzulänglich und wird die sozialdemo- 
kratische Partei sich vorbehalten, Anträge einzubringen, die ge- 
eignet sind, die charitative Fürsorge zu verbessern. Trotzdem 
würde sie aber für die Gesetzesvorlage stimmen, weil sie ebeu 
auch das Wenige nicht verschmäht. Höchst an der Zeit wäre 
es, daß die Fürsorgetätigkeit wieder etwas aufgefrischt wird, 
besonders sind es viele Witwen, die durch Krankheit in größte 
Not geraten sind und ihren Arzt nicht bezahlen können und 
sich keinen Ri t wissen, wo sie das notwendige Geld aufbringen 
sollen. Dazu soll der Kriegsopferfond dienen. Hoffentlich dauert 
es nicht allzulange, bis der Betrag von 400 Millionen Kronen 
an die Verteilungsstellen gelangt, damit endlich wieder einmal 
einige besonders berücksichtigungswürdige Fälle erledigt werden 
können. Schon seit Langem stockt es hin und hin, alle An- 
suchen müssen abgelehnt werden, da die Kassen leer sind. 
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