Verband Bayer.
V. B. M.
Mstallindasti’iellor
Nürnberg, Sandstrasse 4.
Der Kettenhandel in wirtschaftlicher Darstellung.
Von Or. J u li us H irsch, Dozent an der Handelshochschule Cöln, z.Zt. Handets-
sachverstandiger in ^Volkswirtschaftlichen Abteilung des Kriegsernährungsamts,
^ I. preis und Preiswucher.
Kriegszeiten sind seit'jeher Notstandszetten. Im plötzlich ge
störten Wirtschafiskörper der Völker versagen stets zuerst die Wege
des Verkehrs, mit ihnen aber, je mehr die Wirtschaftsgebiete unter
einander und gar mit dem feindlichen Auslande in dauerndem Aus
tausch verflochten waren, die gewohnten Bahnen der Versorgung bei
Gegenständen des täglichen Lebensbedarfs.
Mittler und Hauptträger dieser Versorgung war im Frieden
ganz überwiegend der Handel gewesen. Er sammelte die Waren
bei den Urproduzenten auf — gleichviel ob im Inlande oder an fernen
Außenwinkeln der Weltwirtschaft — , er führte die Rohstoffe, zu
großen Massen zusammengeballt, an die zentralen Märkte der großen
Welthandelplätze. Hier bildete er im freien Spiel von Angebot und
Nachfrage entscheidend den preishier sortierte und mischte er die Roh
stoffe zu jenen einheitlichen Massen, die Verarbeitungsgewerbe und
Verbrauch verlangten. Die Güter, die der Handel von hier aus der
Verarbeitungsindustrie lieferte, empfing er als fertige Ware aus
dieser wieder zur Verteilung, und in mannigfachen Stufen, mit vielen
Zwischengliedern, ließ er sie von hier bis in die Hand des letzten
Verbrauchers gleiten. Vom Großhändler am zentralen Markte oder
am Verarbeitungsorte empfing sie oft noch ein Provinz-, dann ein
örtlicher Zwischenhändler (ost ein »Halbgrossist"). Dieser mußte
wieder, wollte er seinem Kleinhandel dienen, von den zahlreichen
Artikeln, die jener brauchte, größere Vorräte auf Lager haben,- so
hielt er des Kleinhändlers versorgendes Hauptlager, war dazu sein
Kreditgeber und oft genug sein heilsam wirkender Kontrolleur.
Zwischen all diesen Handelstypen vermittelte die emsige Schar der
Reisenden und des Vertretertums als Kommissionär, Agent, Makler
samt vielen Zwischenformen, die sich zwischen diesen gesetzlich um-
rissenen „Halbselbständkgen" etwa seit der Jahrhundertwende aus
gebildet hatten.