Volltext: Die Kartoffeltrocknung im Kriege [44/55]

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II» An Äie Erzeuger zu zahlenden Preise 
(für den dz). 
c) Abschlagspreise 1914 bis 1917/18. 
vom 
25.11.14 
bis 
25. 2. 15 
vom 
26.2.15 
bis 
19.6.15 
vom 
21.6.15 
bis 
12.9.15 
vom 
13.9.15 
bis 
31.10.15 
v. 1. 11. 15 
bis 81.8.16 
(Rund- 
schrb.I18)i) 
vom 1.9.16 
bis 31.8.17 
(Nund- 
schrb. 179) * 2 ) 
vom 1.9.17 
bis 31.8.18 
(Rund- 
schrb. 207, 
212U.213)») 
Schnitzel. . . 
21,75 
33,25 
28,45 
27,15 
24,35 
42,85 
56,— 
Flocken. . . . 
23,— 
34,50 
29,70 
28,40 
25,60 
44,10 
57,50 
Walzmehl . . 
Stärke bezw. 
27,— 
38,50 
33,70 
32,40 
29,60 
48,10 
61,— 
Stärkemehl. 
29,30 
47,50 
41,40 
39,50 
35,65 
63,70 
79,— 
d) Abschlagspreise für 1918/19. 
Kartoffelschnitzel 59,— Ji 
Kartoffelscheiben und -Brocken 59,— „ 
Kartoffelschnitzelschrot 59,50 „ 
Kartoffelschnitzelmehl . . 60,59 „ 
Kartoffelflocken 60,50 „ 
Kartoffelflockenkleie 59,50 „ 
Kartoffelflockmgrieß 61,50 „ 
Kartoffelwalzmehl 64,— „ 
Trockene Kartoffelstärke und Stärkemehl . . 82,50 „ 
Die Preise für 
Kartoffelwalzmehl > brutto ausschl Sack 
trockene Kartoffelstärke und Stärkemehl / w 
die übrigen Erzeugnisse } netto ausschl. 'Sack 
Außerdem werden im Wirtschaftsjahr 1918/19 folgende Zuschläge vergütet: 
1. Der 5,— Ji für den Ztr. Frischkartoffeln übersteigende Teil des 
gesetzlichen Höchstpreises. 
2. Die Vermittlungsgebühr in Höhe von 0,30 Ji je Ztr. Frisch 
kartoffeln. 
3. Die Schnelligkeitsprämie von 0,50 Ji je Ztr. Frischkartoffeln. 
4. Die Anfuhrprämie von 0,25 Ji je Ztr. Frischkartoffeln. 
9 Seit Absang Februar 1915/16 Zuschußkartoffel s. S. 52 im Text. 
2 ) Im Wirtschaftsjahr 1916/17 wurde bis zum 1. IO. 16 und vom 15. 2. 17 ab der 
4.— Jt für den Ztr. übersteigende Teil des Karioffelpreises vergütet. 
9 Im Wirtschaftsjahr 1917/18 wurde den Herstellern außeidcm ve-gütet: 
а) Der den Preis für die Frischkartoffeln von 5,— Jt je Ztr. übersteigende 
Betrag. 
d) Der den Betrag von 0,75 Jt je Ztr. übersteigende Teil der Ausbewahrungs 
gebühr. 
c) 0,40 Ji für den Ztr. infolge Fortfalls des Abschlags von 0,80 Jt je Ztr. 
Fabrikkartoffeln. 
б) Vermittlungsgebühr bis zu 0,25 Jt je Ztr. (vom 1. Juni 1918 0,60 Jt). 
e) Verauslagte Frachten sür die Frischkartoffeln. 
f) Nachzahlung bis 0,50 Jt je dz,
	        
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