Volltext: Die Kartoffeltrocknung im Kriege [44/55]

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verbänden, in deren Bezirk die Fabriken lagen, allmonatlich mit 
geteilt, so daß diese in der Lage waren, die nicht verarbeiteten Kar 
toffeln abzufordern. Bei genossenschaftlicher Verarbeitung hatten die 
Genossenschaften die notwendigen Angaben zu machen, um den ein 
zelnen Genossen die tatsächliche Anlieferung nachzurechnen und die etwa 
nicht zur Verarbeitung gelieferten Kartoffeln zur Zwangslieferung her 
anzuziehen. Man versprach sich von diesem Kartoffelsystem einerseits 
und der Gleichstellung von Speisekartoffel- und Fabrikkartosfelliefe- 
rungen hinsichtlich des Preises und der Bedingungen andererseits 
entscheidenden Einfluß auf die Produktion. Da man durch die im 
Vorjahre den Kommunalverbänden gestattete Lohntrocknung eine 
Beschränkung der Erzeugung für die Zwecke der Teka befürchtete, so 
wurde die Lohntrocknung grundsätzlich nicht gestattet. Die Teka 
teilte dies bei ihrer Umfrage den Fabriken mit. Kartoffeln, die dem 
Verderben ausgesetzt Waren, konnten jedoch nach vorheriger Genehmi 
gung der Teka einer von ihr bezeichneten Fabrik zur Verarbeitung 
zugeführt werden.*) Den betreffenden Kommunalverbänden wurde 
auf Anordnung der Reichskartoffelstelle nach deren Wahl das aus den 
verarbeiteten Kartoffeln gewonnene Trockengut überwiesen oder durch 
Neuzuweisung von Speisekartoffeln Ersatz gewährt, wobei den 
Wünschen der Kommunalverbände nach Möglichkeit Rechnung ge 
tragen werden sollte. 
Auf die Preisgestaltung näher einzugehen, erübrigt sich, da sie 
sich genau analog dem Vorjahre vollzog. Die Volkswirtschaftliche 
Abteilung des Kriegsernährungsamts hatte bei der Preisfestsetzung 
wiederum entscheidenden Einfluß., Sie war auf Grund von Revi 
sionen, die sie durch eigene Beamte bei einer Reihe von Fabriken 
durchgeführt hatte, in der Lage, die tatsächliche Lage des Gewerbes 
aus eigener Anschauung genau zu beurteilen und danach die Preise 
gerecht zu bestimmen. Die im Anhang angefügte Übersicht unter 
richtet im einzelnen über die Preise. Naturgemäß zeigen die Preise 
durchweg eine Erhöhung gegen das Vorjahr, die bei den Hersteller 
preisen ziemlich gering, bei den Verkaufspreisen aber sehr erheblich 
ist, was in erster Linie dadurch erklärt wird, daß die allgemeinen 
Verkaufspreise im Gegensatz zum Vorjahre auch die an die Fabriken 
neben den Abschlagspreisen zu zahlenden Sondervergütungen **) 
*) Die Anweisung der Teka konnte telegraphisch oder telephonisch 
eingeholt werden, so daß diese Bestimmung keine weitere Gefährdung 
der bedrohten Kartoffeln durch Verschleppung bedeutete. 
**) Diese entsprachen ungefähr den im Wirtschaftsjahr 1917/18 
gezahlten Sondervergütungen, zeigen jedoch im einzelnen kleine Er 
höhungen, vgl, hierzu die Übersicht über die Preise, Anlage S. 82—86.
	        
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