Volltext: Der Zucker im Kriege [Heft 12/13]

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Kontingents, auf die Sicherstellung des Bedarfs und die Verhinderung 
spekulativer Zurückhaltung, auf eine angemessene Erhöhung der Roh 
zucker- und Verbrauchszucker-Preise, auf eine Festsetzung von Groß 
handels-Höchstpreisen und die Regelung des Verkehrs mit Zucker im 
Betriebsjahre 1915/16. 
a) Freigabe zum steuerpflichtigen Inlands- 
verbrauche. Nachdem bis zum 15. April bereits 50 v. H. des 
Kontingents freigegeben waren, wurde die Freigabe der noch übrigen 
15 v. H. am 27. Mai verfügt. Schon am 15. Juli sah sich die 
Regierung infolge der veränderten Sachlage veranlaßt, über die 
ursprünglich vorgesehenen 65 v. H. hinaus noch alle die in den 
Fabriken lagernden Bestände, soweit sie nicht zur Verfütterung oder 
anderweitig Verwendung gefunden hatten, freizugeben. Jakobs*) 
schätzt die dadurch noch verfügbaren Mengen auf höchstens 15 v. H. 
des Kontingents. 
b) Sicherstellung des Bedarfes und Ver 
hinderung der spekulativen Zurückhaltung. Durch 
die Bekanntmachung vom 27. Mai 1915 wurde der Zentral- 
Einkaufs-Gesellschaft m. b. H. in Berlin die Aufgabe übertragen, 
nach den Absichten der Reichsregierung im Bedarfsfälle in die 
Zuckerwirtschaft einzugreifen. Um einen genauen Einblick über 
die tatsächlich zur Verfügung stehenden Zuckermengen zu erhalten, 
wurde erstmals für den 1. Juni eine Bestandsaufnahme von Ver 
brauchszucker durch die Zentral-Einkaufs-Gesellschaft angesetzt, die 
alle freien Bestände von mehr als 50 dz erfassen sollte, soweit diese 
nicht in staatlichem oder kommunalem Eigentum standen. Ferner 
erhielt die Zentral-Einkaufs-Gesellschaft unter bestimmten Voraus 
setzungen ein Enteignungsrecht. Dabei konnten Verbrauchszucker 
mengen des Betriebsjahres 1914/15, die sich nach dem 30. September 
1915 noch in den Händen der Fabriken oder des Handels befanden, 
von der Zentral-Einkaufs-Gesellschaft zu einem um 10 3$. je 50 kg 
niedrigeren Preise übernommen werden, als der September-Preis 
betragen hätte. Durch Bekanntmachung vom 17. Juni wurde weiter 
der Vorverkauf von Rohzucker aus dem Betriebsjahre 1915/16 ver 
boten. Der Spekulation und dem wilden Handel war bei dieser 
Sachlage jede Gelegenheit genommen, durch Zurückhaltung von Ware 
oder Vorkauf sich für das Betriebsjahr 1915/16 Vorteile zu sichern 
und die zur Bedarfsdeckung benötigten Mengen dem Verkehr zeitweise 
zu entziehen. 
*) a. o. €>, S. 48.
	        
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