Volltext: Zahlungs- und Kreditverkehr auf gemeinnütziger Grundlage oder billiges Geld!

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f) Wertpapiere, Devisen, Valuten etc. niemals auf 
eigenes Kisiko, sondern nur als Kommissionär im 
Nustrag und für Kechnung eines Kontoinhabers 
ankauft oder veräußert, 
g) die Abrechnungen innerhalb ihres Aktionskreises 
bargeldlos anbahnt,durchführt und deswegen „Giro 
konto" (Aberweisungskonto) führt, deren Guthaben 
nur um 1% geringer verzinst werden als Guthaben 
auf „Sparkonto", 
K) Aberweisungen überallhin kostenlos ausführt, 
>) die Verzinsung aller Einlagen fowie überwiesenen 
Beträge bereits ab Kachtag gewährt, die Verzinsung 
aller Abhebungen sowie zu überweisenden Beträge 
bis zum Vortag gewährt, 
k) nur 2% Spannung duldet auf „Girokonto" zwifchen 
Guthabenzinfen und Schuldenzinsen, 
l) „Provisionen" nur vom „Amsah" rechnet und nur 
in dem Ausmaße, als zur Deckung der sparsamen 
Kegien und Verwaltungskosten erforderlich sind (die 
Höhe der Umsahprovision kann daher pro Halbjahr 
etwas veränderlich fein), 
m) Spesen nur im Ausmaße der tatsächlichen Selbst 
kosten verrechnet, 
n) Kapitalüberschüsse erst nach voller Sättigung der 
Kreditwerber seines Sprengels an eine Landes- 
zentrale leitet (zum Sparkontozinsfuß) zwecks an 
derweitiger analoger Duhbarmachung, 
o) den Keingewinn aus >) und k) nur folgendermaßen 
verteilt: eine Hälfte wird einem „Kefervefonds" zu 
gewiesen, eine Hälfte wird zinslos der Zuständigen 
Gemeinde als „Wohlfahrtskredit" zur Einführung 
von landwirtschaftlichen und gewerblichen Fortbil 
dungskursen, zu Bauten von Armen-, Kranken- oder 
Schulhäusern, zur Anterstühung von Feuerwehren, 
Derschönerungs-, Fremdenverkehrs- und Sportver 
einen langjährig zur Versügung stellt, 
p) täglich auch in kleinsten Gemeinden wenigstens zwei 
Stunden amtiert,
	        
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