Zur Geschichte der
Juden in Dürrinaiil.
Als die Juden im J. 1686 aus Plan vertrieben wur¬
den, fand ein Teil dieser Juden in den benachbarten
Orten Kuttenplan und Dürrmaul eine sichere Zu¬
fluchtsstätte. Im J. 1767 zählte man in P. 12 Häuser,
Tempel (Außenansicht)
die sich im Besitze von Juden befanden. Es gab da¬
mals in P. 18 Judenfamilien und auch das Vorhanden¬
sein eines jüdischen Gemeindehauses läßt auf ein re¬
ges jüdisches Gemeinedeleben schließen.
Am 8. September desselben Jahres bestätigte und
vermehrte Graf Sigismund von Haimhausen die den
Kuttenplaner und Dürrmauler Juden von seinem Vor¬
fahren, dem Grafen Franz Ferdinand erteilte und
1727 von dem Grafen Ferdinand von Kupfenwald,
Hauptmann des Pilsner Kreises, bestätigten Privile¬
gien, laut welchen den Juden Handel und Wandel,
Nahrungs- und Gewerbetreiben vollständig freigege¬
ben wurde.
Durch dieselbe Konzession wurden sowohl die Dürr¬
mauler als auch die Kuttenplaner jüdischen Wohn¬
häuser von jeder Militärbequartierung und anderen
dergleichen Bürden für immer befreit.
Weiter wurde den Juden gestattet, „an ihrem Sabbat
und anderen jüdischen Feiertagen einige Christen-
menschen dem alten Herkommen gemäß gegen ge¬
bührlichen und mit den Christen zu vergleichen ha¬
benden Lohn zur Hausarbeit zu nehmen
An Gebühren hatten die Kuttenplaner Juden der
Schutzobrigkeit jährlich halb Georgi, halb Galli zu
entrichten: für ein Wohnhaus 10 fl., ein Inwohner
5 fl., eine Witwe 45 kr., ein lediger Sohn von 18 Jah¬
ren aufwärts 45 kr., eine ledige Tochter desselben
Alters 30 kr.
Die Dürrmauler Juden zahlten „nachdem dieselben
in minderem Handel und Gewerb4', für ihre Häuser
bloß 7—8 fl.; für die Synagoge hatten die Kuttenpla¬
ner als auch die Dürrmauler Juden jährlich 1 fl. 30
kr. zu zahlen.
Das Neujahrsgeld betrug in Kuttenplan 9 fl., in
Dürrmaul 3 fl.
Der Graf versicherte sie zugleich des obrigkeitli¬
chen Schutzes gegen jedwede boshafte Neckung und
ungebührliche Haltung.
Aus dem herrschaftlichen Branntweinhause waren
die Dürrmauler Juden zur jährlichen Abnahme von
200 böhm. Seideln Branntweins verpflichtet. Von je¬
dem Eimer „Koscherwein66 hatten sie der Herrschaft
30 kr. Nutzungsgebühr zu erlegen.
Die Schlußbestimmung verpflichtet alle Nachfolger
des Grafen im K. der Herrschaft Kuttenplan zur Auf¬
rech thaltung dieser Konzession für immerwährende
Zeiten (Orig. Urkunde in Verwahrung der K. G. Kut¬
tenplan) .
Graf Cajetan von Berchem-Haimhausen ermöglichte
der jüd. Bevölkerung von Kuttenplan und Dürrmaul
durch einen Jahresbetrag von 115 fl. C. M. (14. Nov.
1843) die Anstellung eines eigenen Predigers, der,
wie er betonte, „ein aufgeklärter tatkräftiger Mann
aus neuerer Schule hervorgegangen und von unserem
Jahrhundert angemessenen, den Landesgesetzen nicht
entgegenstehenden Reformgesinnungen durchdrungen
sein müsse66. (Orig. Urk. dto. 4. Nov. 1843, eingetra-
Tempel (Innenansicht)
gen in der böhm. Landtafel 24. Nov. 1851, Hauptbuch
Tit. K. torn. XVIII, Fol. 232.)
Im J. 1896 zählten die Juden in D. ungefähr 100
Personen.
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Dürrmaul 1