Zur Geschichte der Juden in Dürrinaiil. Als die Juden im J. 1686 aus Plan vertrieben wur¬ den, fand ein Teil dieser Juden in den benachbarten Orten Kuttenplan und Dürrmaul eine sichere Zu¬ fluchtsstätte. Im J. 1767 zählte man in P. 12 Häuser, Tempel (Außenansicht) die sich im Besitze von Juden befanden. Es gab da¬ mals in P. 18 Judenfamilien und auch das Vorhanden¬ sein eines jüdischen Gemeindehauses läßt auf ein re¬ ges jüdisches Gemeinedeleben schließen. Am 8. September desselben Jahres bestätigte und vermehrte Graf Sigismund von Haimhausen die den Kuttenplaner und Dürrmauler Juden von seinem Vor¬ fahren, dem Grafen Franz Ferdinand erteilte und 1727 von dem Grafen Ferdinand von Kupfenwald, Hauptmann des Pilsner Kreises, bestätigten Privile¬ gien, laut welchen den Juden Handel und Wandel, Nahrungs- und Gewerbetreiben vollständig freigege¬ ben wurde. Durch dieselbe Konzession wurden sowohl die Dürr¬ mauler als auch die Kuttenplaner jüdischen Wohn¬ häuser von jeder Militärbequartierung und anderen dergleichen Bürden für immer befreit. Weiter wurde den Juden gestattet, „an ihrem Sabbat und anderen jüdischen Feiertagen einige Christen- menschen dem alten Herkommen gemäß gegen ge¬ bührlichen und mit den Christen zu vergleichen ha¬ benden Lohn zur Hausarbeit zu nehmen An Gebühren hatten die Kuttenplaner Juden der Schutzobrigkeit jährlich halb Georgi, halb Galli zu entrichten: für ein Wohnhaus 10 fl., ein Inwohner 5 fl., eine Witwe 45 kr., ein lediger Sohn von 18 Jah¬ ren aufwärts 45 kr., eine ledige Tochter desselben Alters 30 kr. Die Dürrmauler Juden zahlten „nachdem dieselben in minderem Handel und Gewerb4', für ihre Häuser bloß 7—8 fl.; für die Synagoge hatten die Kuttenpla¬ ner als auch die Dürrmauler Juden jährlich 1 fl. 30 kr. zu zahlen. Das Neujahrsgeld betrug in Kuttenplan 9 fl., in Dürrmaul 3 fl. Der Graf versicherte sie zugleich des obrigkeitli¬ chen Schutzes gegen jedwede boshafte Neckung und ungebührliche Haltung. Aus dem herrschaftlichen Branntweinhause waren die Dürrmauler Juden zur jährlichen Abnahme von 200 böhm. Seideln Branntweins verpflichtet. Von je¬ dem Eimer „Koscherwein66 hatten sie der Herrschaft 30 kr. Nutzungsgebühr zu erlegen. Die Schlußbestimmung verpflichtet alle Nachfolger des Grafen im K. der Herrschaft Kuttenplan zur Auf¬ rech thaltung dieser Konzession für immerwährende Zeiten (Orig. Urkunde in Verwahrung der K. G. Kut¬ tenplan) . Graf Cajetan von Berchem-Haimhausen ermöglichte der jüd. Bevölkerung von Kuttenplan und Dürrmaul durch einen Jahresbetrag von 115 fl. C. M. (14. Nov. 1843) die Anstellung eines eigenen Predigers, der, wie er betonte, „ein aufgeklärter tatkräftiger Mann aus neuerer Schule hervorgegangen und von unserem Jahrhundert angemessenen, den Landesgesetzen nicht entgegenstehenden Reformgesinnungen durchdrungen sein müsse66. (Orig. Urk. dto. 4. Nov. 1843, eingetra- Tempel (Innenansicht) gen in der böhm. Landtafel 24. Nov. 1851, Hauptbuch Tit. K. torn. XVIII, Fol. 232.) Im J. 1896 zählten die Juden in D. ungefähr 100 Personen. Drmoul 1 119 Dürrmaul 1