Volltext: Geschichte der Pfarre St. Lambrechten

Ew. H. u. G. alß Vorstehern einer sambtlichen Pfarrgemeindtn 
zue erjagten Lampprechten von Underthänig u. diemitig bitten 
dieselb geruhen gdig obanbezogenermassen zu verhüettung 
großen Unglückhs nit allein die Reparation (worzue wür 
mit allen fuhren dann Handarbeit, was ein Tagwercher 
verrichten kann zu concurieren unß erbüetten) vorgekehrt 
sondern auch selbiges in etwas erweithert »erbten rnechte, 
und zwar um sovill mehr weißen bekhant, daß gedachts 
Gottshauß ganz klarn: hingegen der Zuelauff von der 
©emeindte groß, derentwillen dann bei am u. andere Gotts- 
dienst, auch Predigen allerdings die Helfte von denen Leithen 
außer der Chürchen verbleiben mithin also vill dergleichen 
Gottsdienst auslasten müessen. Andertens getrauen ihnen die 
biß 12 Jahr alte Kinder, auch die alte Leich, vill weniger 
ein schwangeres Weibsbilt wegen allzugroßen trukhens nicht 
hinein wodurch und zwar durch die Erstem ausserhalb der 
Chürchen ein solcher Xumult zum öfteren verursacht »erbte, 
bß sye Herrn Pfarrer auff ber Kanzl verhinberlich seyn. 
Ja waß baß mehrifte ist, so erwaxen solche Junge Leith 
wegen baß sie bes Getrangs willen bie christlich Lehr nit 
anhören sönnen, wie die Stockh daß selbe schier nit mehr 
zu unterrichten oder zu Pändtigen seyen. 
Daher wür der underthänigsten Hoffnung geleben u. noch¬ 
malen aufs bestmöglichste E. H. u. Gnd. folchergestalten 
anrueffen dieselben »erbten obangezogene Puncten in gndg. 
consideration ziehen unb unserem hechst billigen Petito 
(weilten wür all unfeer Zueflncht auf ben hl. Lambertum, 
baß selber unß in Kriegszeiten ziemblich beschüzt seyen) will¬ 
fahren, wür unß bann zu einer gnbg erhör Unberthänigst 
gehorsambist empselchen. 
Nr. 4. Aus ber „Visitations Relalation“ bes 
Dechantes zu Schärding „an Herrn Pfarrer zu Orth" 
vom 21. April 1724. ex puncto quarto. Weillen in der 
FiUal Kirchen St. L. sich die drey Pfeiler hinter dem Thor 
sowol am Fuß als Gewölb also baufällig befindten, daß 
nit unbillich mit nechften ein gefehrlich unb fchäblicher Ein¬ 
fall zu besorgen, wirb hiemit durch das gndst. Ordinariat 
vorgestellt und aufgetragen, daß die benötigte Abwendung 
vorgekehrt werde. Dene man bei zulässiger Witterung in 
Zeiten nachzukommen wissen wird. 
Diese verschiedenen Eingaben gelangten zur Aeußerung
	        
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