Volltext: Salzkammergut-Familien-Kalender 1930 (1930)

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bestraft, Me Summe von 25 fl. Diebsgut genügte, wenn erschwerende 
Umstände eintraten, zur Erkennung auf Todesstrafe. Die Anschau¬ 
ung, daß nur strenge Strafen andere Verbrecher abschreckte, 
herrschte allgemein. Jene Wundermilde, des 20. Jahrhunderts, die 
manche Mörder, wenn sie nur auf die berühmte „Sinnesverwirrung" 
nicht vergessen — einfach freispricht, war den Richtern des 18. Jahr¬ 
hunderts allerdings unbekannt. Insofern waren sie sicher um 200 
Jahre „rückständig". 
Die Vermutung auf „ererbten Wahnsinn" kam unserm Herrn 
Pfleger Kräkowitzer auf der Stelle. Eingehende Verhöre mit ihrer 
Mutter, ihrem Stiefbruder Jmlinger, Kemptner in Piefing, sogar 
mit ihrem Schwager Josef Kroiß huben an. Es ergab sich folgendes: 
Ihre Mutter, die gegenwärtige alte Kemptnerin zu Piefing (Aus¬ 
züglerin) Sabina Jmlinger war wohl manchmal harmlos verwirrt. 
Schlimmer stand es mit Regina, der Frau des Josef Kroiß, die eine 
Schwester der Eva war. Der Kroiß, Tagwerker, war seit elf Jahren 
im Gnäßmüllerhäusl zu Hochstraß bei Schwanenstaüt in der Woh¬ 
nung. All die 18 Ehefahre, wann Hitze und Sommer angehen, sei 
Regina rappelig und trämpisch. Sie werde dann auffallend luftig, 
fange zu singen an und laufe von einem Haus ins andere. Man 
lasse dann jedesmal zur Ader und die Verwirrung höre auf. Von 
Eva aber hieß es einstimmig, nie habe 'sie vor der Heirat verwirrten 
Geist gezeigt, von Jugend auf habe sie als ungemein verständiges 
Mädchen gegolten. Die Untat ihres Vaters wurde wieder erwähnt. 
Die klugen Richter trauten aber dieser Erzählung zu wenig. So 
erbat sich Puchheim vom Burg-Wels-Gericht die Urgicht bezüglich 
dieses Falles, d. h. den Protokollauszug bezüglich Tatbestand, Schuld 
und Bestrafung dieses Mannes. Der Akt von Wels vom 19. Februar 
1762, unterzeichnet von Franz Michael Aichelperger, Oberpfleger, 
bestätigte die gemachten Aussagen bezüglich jenes Kindesmordes 
ihres Vaters vollinhaltlich. 
weitere verhöre. 
Es folgten dann genaue Verhöre mit ihrem Manne Wolf Litzl- 
fehlner, Gangl von Sikking, mit Tobias Kroißmayer, Teichtmüller- 
inwohner in Dornet, und mit Katharina Ströblin, Häuslin an der 
Falleiten. Jeder dieser Zeugen wurde über etwaige Beobachtungen 
bezüglich Irrsinnes an der Eva ausgeforscht. Niemand hatte derlei 
beobachtet, nicht einmal genannter Tobias, der ihr doch den Buben 
aus der Ager ziehen geholfen hatte. Diese Zeugenverhöre liegen 
dieser Lebensgeschichte zugrunde. 
Nicht ohne Heiterkeit las ich, wie es dem gutmütigen Krämer 
und Schneidermeister von Schwanenstadt Martin Kirchweger, 
der ihr um einen Kreuzer Hidrich-Ratzengift verkauft hatte, ergan¬ 
gen ist. Auf eine Aufforderung aus Puchheim hin, mußte der Stadt¬ 
richter Philipp Michael Schober ihn einvernehmen. Der gute Schnei¬ 
der aber merkte den Wind und wollte sich nie und nimmer entsinnen, 
je einer unbekannten Frau Ratzengift Herausgegeben zu haben, in¬ 
dem er seine Verkaufsvorschriften wohl kenne. Auf das hin wurde
	        
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