Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1921 (1921)

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b.) Wertgebühr für je 300 K 60 h. — Für offen 
aufgegebene Wertbriefe (nur Inland) erhöht sich 
die Wertgebühr um die Hälfte. Die offene Auf 
gabe von Wertbriefen ist nur gestattet, wenn 
sie inländische Banknoten im Werte von mehr 
als 1200 K enthalten. Offen dürfen Wertbriefe nur 
von Privaten aufgegeben werden. — Versendung 
entweder in amtlich aufgelegten Briefumschlägen 
oder in anderen. Erstere sind mit zwei gleichen, 
letztere mit fünf gleichen Siegeln zu versehen. 
Starke Unterstreichungen auf dem Briefumschläge 
sind unzulässig. Bei den verschlossen aufgegebenen 
Wertbriefen ist die Wertangabe dem Belieben des 
Absenders überlassen, mit der Einschränkung, 
daß der angegebene Wert den gemeinen Wert 
der Sendung nicht übersteigen soll. 
8. Pakete (Freimachungszwang, Höchst 
gewicht 20 Kilogramm): a) Gewichtsgebühr: 
Inland, Ungarn, Deutschland u. Tschechoslowakei: 
bis 5 Kilogr. 5 K, bis 10 Kilogr. 10 K, bis 
15 Kilogr. 15 K, bis^20 Kilogr. -20 K; b) Sperr 
gut: bis 5 Kilogr. 7 K 50 h, bis 10 Kilogr. 15 K, 
bis 15 Kilogr. 22 K 60 h, bis 20 Kilogr. 30 K. 
Als sperrig gelten auch Pakete, die unter 
Druck. leicht Schaden erleiden können, wenn 
sie bei einem Gewicht von höchstens 5 Kilogr. 
länger als 1 m 5 cm sind und dabei eine Breite 
und Tiefe von zusammen 40 cm überschreiten. 
c) Wortgebühr: für je 600 K 1 K 50 h. 
Gebühren für Pakete nach 8. H. S.: Gew.- 
Geb. für je 5 Kilogr. 9 K, Wertgebühr für je 
1200 K 3 K. 
9. Postanweisungen (Freimachungs 
zwang, Höchstbetrag 2000 K): Für je 200 K 
1 K. Nach Deutschland derzeit nur bis 60 Mark 
Gebühr wie Inland. Für telegraphische Post 
anweisungen dazu die Telegrammgebühr und 
Eilzustellgehühr wie für Briefe. 
10. Erlagscheine des'Postsparkassenamtes: 
Für schriftliche Mitteilungen auf der Rückseite 
50 h; bei Steuereinzahlungen: für behördliche 
Empfangsbestätigungen mit Postkarte 60 b, 
Briefb 80 h. 
11. Nachnahmesendungen, nur Inland 
(eingeschriebene Briefe, Wertbriefe, Pakete, Frei 
machung sz.wang): Zuschlag einer Borzeigegebühr 
von 80 h zur sonst entfallenden Gebühr. Bei Ein 
lösung der Nachnahme wird die gewöhnliche Postan- 
weisungsgebührvomNachnahmebetrage abgezogen. 
12. Postauftragsbriefe (derzeit nur In 
land): Bei d er Aufgabe die Gebühr wie für einen 
eingeschriebenen Brief gleichen Gewichtes; vom 
eingezogenen Betrage wird die Borzeigegebühr 
von 80 h und die g ewöhnliche' Postanweisungs-. 
gebühr abgerechnet. 
13. Postauftragskarten (nur im Inland, 
Höchstbetrag 60 K): Bei der Aufgabe die Gebühr 
von 60 b für die Postauftragskürte. Abzug vom 
eingehobenen Betrage wie bei Postauftragsbriefen. 
B. Gebühren bei der Abgabe. 
14. Zu wenig freigemachte gewöhn 
liche Briefsendungen aller Art: Das Doppelte 
des zur vollen Freimachungsgebühr fehlenden Be 
trages, aufgerundet auf die nächste durch zehn 
teilbare Zahl. 
16. Nicht freigemachte Briefe und 
private Postkarten: Das Doppelte des vollen 
Freimachungsbetrages. (Nicht freigemachte Druck 
sachen, Geschäftspapiere und Warenproben werden 
nicht befördert.) 
16. Zustellgebühr: e) Wertbriefe ohne 
Unterschied des Wertes 80 h; b) Pakete ohne 
oder mit einer Wertangabe in Orte von mehr 
als' 6000 Einwohner 1 K 20 b, sonst 80 h; c) für 
Post- oder Zahlungsanweisungen: bis 50 K 40 b, 
über 60 K 80 b. Die Ankündigungen, Post- und 
Zahlungsanweisungen (das ist Zustellung ohne 
das Geld) erfolgt gebührenfrei. 
17. Ankündigungs- (Aviso-) Gebühr: 
Für jeden Wertbrief oder jedes Paket 20 b. 
18. Postfachgebühren: a) Für gewöhn 
liche, eingeschriebene und Wertbriefe: Brieffach- 
gebühr monatlich 8 K, für Schloßfächer 12 oder 
16 K nach der Größe des Faches; b) für Post- 
und Zahlungsanweisungen: Geldfachgebühr mo 
natlich in Wien 40 K, sonst 20 K; c) für Pakete: 
Paketfachgebühr in Wien 40 K, sonst 20 K, 
ferner Stückgebühr von 20 b für jedes Paket. 
19. Taschendienstgebühr: Monatlich je 
6 K für jede tägliche Uebermittlung. Der Taschen 
dienst vermittelt vorläufig nur gewöhnliche Brief 
sendungen und Zeitungen an Empfänger im 
Außenbezirke eines Postamtes; kann aber gleich 
zeitig auch zur Aufgabe gewöhnlicher Brief 
sendungen verwendet werden. 
20. Lagerzins: Für jedes Paket und jeden 
lagerzinspflichtigen Tag 10 b. Lagerzinsfrei sind: 
der Dag des Einlangens, die folgenden zwei 
Tage und der Tag der Behebung. 
0. Besondere Gebühren. 
21. Eilzustellung (Freimachungszwang): 
a) Eilzustellgebühr im Postorte: Inland, König 
reich 8. H. 8., Ungarn, Deutschland: Für jedes 
Paket nach Wien 4 K, nach ahlen übrigen Orten 
und zwar bis 5 Kilogr. einschließlich 2 K, über 
5 Kilogr. 3 K, für jede andere Sendung,1 K 
20 h. Eilzustellung der Pakete nur dann, wenn 
sie „dringend" aufgegeben wurden. Im Weltpost 
vereinsverkehr für Pakete 10 K, für andere Post 
sendungen 2 K 40 h. b) Im Außenbezirke hat der 
Empfänger außerdem den Botenlohn zu zahlen. 
Derselbe beträgt für jeden Kilometer Entfernung 
vom Mittelpunkte des Postortes bis zurAblieferungs 
stelle für jede Sendung 1 K 20 h itnjb für Pakete 
über 6 Kilogramm (derzeit unzulässig) 1 K 60 h, 
für Inland sendungen Vorauszahlung bei der 
Aufgabe zulässig). Der Absender hat außer der 
Eilzustellgebühr noch einen Sicherstellungsbetrag 
von 6 K zu erlegen. 
22. Spätlingsgebühr: 1 K 20 b (bei der 
Aufgabe bar zu zahlen). Als Spätlingssendungen 
können eingeschriebene Briefsendungen und tele 
graphische Postanweisungen nur bei den dazu 
ermächtigten Postämtern außerhalb der Amts- 
stunden aufgegeben werden
	        
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