23 ürur , iber. ider op- Ige. ^ ilik, Zrief uckte an- ünf I. f. chen Tilo- 0 b Gr. teil- j g ist. )ten- mig-1 rrein min- Z Gr. fteru von aupt oder ckehr ben). O CID : bei änge 3' Ku lissen ; der eibe- Velt- der- m)\ e für totes; b.) Wertgebühr für je 300 K 60 h. — Für offen aufgegebene Wertbriefe (nur Inland) erhöht sich die Wertgebühr um die Hälfte. Die offene Auf gabe von Wertbriefen ist nur gestattet, wenn sie inländische Banknoten im Werte von mehr als 1200 K enthalten. Offen dürfen Wertbriefe nur von Privaten aufgegeben werden. — Versendung entweder in amtlich aufgelegten Briefumschlägen oder in anderen. Erstere sind mit zwei gleichen, letztere mit fünf gleichen Siegeln zu versehen. Starke Unterstreichungen auf dem Briefumschläge sind unzulässig. Bei den verschlossen aufgegebenen Wertbriefen ist die Wertangabe dem Belieben des Absenders überlassen, mit der Einschränkung, daß der angegebene Wert den gemeinen Wert der Sendung nicht übersteigen soll. 8. Pakete (Freimachungszwang, Höchst gewicht 20 Kilogramm): a) Gewichtsgebühr: Inland, Ungarn, Deutschland u. Tschechoslowakei: bis 5 Kilogr. 5 K, bis 10 Kilogr. 10 K, bis 15 Kilogr. 15 K, bis^20 Kilogr. -20 K; b) Sperr gut: bis 5 Kilogr. 7 K 50 h, bis 10 Kilogr. 15 K, bis 15 Kilogr. 22 K 60 h, bis 20 Kilogr. 30 K. Als sperrig gelten auch Pakete, die unter Druck. leicht Schaden erleiden können, wenn sie bei einem Gewicht von höchstens 5 Kilogr. länger als 1 m 5 cm sind und dabei eine Breite und Tiefe von zusammen 40 cm überschreiten. c) Wortgebühr: für je 600 K 1 K 50 h. Gebühren für Pakete nach 8. H. S.: Gew.- Geb. für je 5 Kilogr. 9 K, Wertgebühr für je 1200 K 3 K. 9. Postanweisungen (Freimachungs zwang, Höchstbetrag 2000 K): Für je 200 K 1 K. Nach Deutschland derzeit nur bis 60 Mark Gebühr wie Inland. Für telegraphische Post anweisungen dazu die Telegrammgebühr und Eilzustellgehühr wie für Briefe. 10. Erlagscheine des'Postsparkassenamtes: Für schriftliche Mitteilungen auf der Rückseite 50 h; bei Steuereinzahlungen: für behördliche Empfangsbestätigungen mit Postkarte 60 b, Briefb 80 h. 11. Nachnahmesendungen, nur Inland (eingeschriebene Briefe, Wertbriefe, Pakete, Frei machung sz.wang): Zuschlag einer Borzeigegebühr von 80 h zur sonst entfallenden Gebühr. Bei Ein lösung der Nachnahme wird die gewöhnliche Postan- weisungsgebührvomNachnahmebetrage abgezogen. 12. Postauftragsbriefe (derzeit nur In land): Bei d er Aufgabe die Gebühr wie für einen eingeschriebenen Brief gleichen Gewichtes; vom eingezogenen Betrage wird die Borzeigegebühr von 80 h und die g ewöhnliche' Postanweisungs-. gebühr abgerechnet. 13. Postauftragskarten (nur im Inland, Höchstbetrag 60 K): Bei der Aufgabe die Gebühr von 60 b für die Postauftragskürte. Abzug vom eingehobenen Betrage wie bei Postauftragsbriefen. B. Gebühren bei der Abgabe. 14. Zu wenig freigemachte gewöhn liche Briefsendungen aller Art: Das Doppelte des zur vollen Freimachungsgebühr fehlenden Be trages, aufgerundet auf die nächste durch zehn teilbare Zahl. 16. Nicht freigemachte Briefe und private Postkarten: Das Doppelte des vollen Freimachungsbetrages. (Nicht freigemachte Druck sachen, Geschäftspapiere und Warenproben werden nicht befördert.) 16. Zustellgebühr: e) Wertbriefe ohne Unterschied des Wertes 80 h; b) Pakete ohne oder mit einer Wertangabe in Orte von mehr als' 6000 Einwohner 1 K 20 b, sonst 80 h; c) für Post- oder Zahlungsanweisungen: bis 50 K 40 b, über 60 K 80 b. Die Ankündigungen, Post- und Zahlungsanweisungen (das ist Zustellung ohne das Geld) erfolgt gebührenfrei. 17. Ankündigungs- (Aviso-) Gebühr: Für jeden Wertbrief oder jedes Paket 20 b. 18. Postfachgebühren: a) Für gewöhn liche, eingeschriebene und Wertbriefe: Brieffach- gebühr monatlich 8 K, für Schloßfächer 12 oder 16 K nach der Größe des Faches; b) für Post- und Zahlungsanweisungen: Geldfachgebühr mo natlich in Wien 40 K, sonst 20 K; c) für Pakete: Paketfachgebühr in Wien 40 K, sonst 20 K, ferner Stückgebühr von 20 b für jedes Paket. 19. Taschendienstgebühr: Monatlich je 6 K für jede tägliche Uebermittlung. Der Taschen dienst vermittelt vorläufig nur gewöhnliche Brief sendungen und Zeitungen an Empfänger im Außenbezirke eines Postamtes; kann aber gleich zeitig auch zur Aufgabe gewöhnlicher Brief sendungen verwendet werden. 20. Lagerzins: Für jedes Paket und jeden lagerzinspflichtigen Tag 10 b. Lagerzinsfrei sind: der Dag des Einlangens, die folgenden zwei Tage und der Tag der Behebung. 0. Besondere Gebühren. 21. Eilzustellung (Freimachungszwang): a) Eilzustellgebühr im Postorte: Inland, König reich 8. H. 8., Ungarn, Deutschland: Für jedes Paket nach Wien 4 K, nach ahlen übrigen Orten und zwar bis 5 Kilogr. einschließlich 2 K, über 5 Kilogr. 3 K, für jede andere Sendung,1 K 20 h. Eilzustellung der Pakete nur dann, wenn sie „dringend" aufgegeben wurden. Im Weltpost vereinsverkehr für Pakete 10 K, für andere Post sendungen 2 K 40 h. b) Im Außenbezirke hat der Empfänger außerdem den Botenlohn zu zahlen. Derselbe beträgt für jeden Kilometer Entfernung vom Mittelpunkte des Postortes bis zurAblieferungs stelle für jede Sendung 1 K 20 h itnjb für Pakete über 6 Kilogramm (derzeit unzulässig) 1 K 60 h, für Inland sendungen Vorauszahlung bei der Aufgabe zulässig). Der Absender hat außer der Eilzustellgebühr noch einen Sicherstellungsbetrag von 6 K zu erlegen. 22. Spätlingsgebühr: 1 K 20 b (bei der Aufgabe bar zu zahlen). Als Spätlingssendungen können eingeschriebene Briefsendungen und tele graphische Postanweisungen nur bei den dazu ermächtigten Postämtern außerhalb der Amts- stunden aufgegeben werden