Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1914 (1914)

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die Wander- oder Dienstbücher amtlich ein 
getragenen Dienst- und Verhaltungszeugnisse; 
ü) ärztliche Zeugnisse, welche bestimmt sind, das 
Ausbleiben der Schüler aus dem Unterrichte 
der Volks- und Bürgerschulen zu rechtfertigen, 
insoweit zu deren Besuch eine gesetzliche Ver 
pflichtung besteht; 1) Zeugnisse in Angelegenheit 
der Kranken- u. Unfallversicherung der Arbeiter. 
Zollverfahren, Eingaben, u. zw: a) wenn eine 
gesetzliche Begünstigung als Recht in Anspruch 
genommen wird, stempelfrei; b) wenn es sich 
um eine Ausnahme handelt oder um etwas, 
wozu eine besondere Bewilligung erforderlich 
ist, 1 K ; c) Rekurse bis 100 K — 30 h — 
über 100 K — 72 h. 
Berbrauchsftempel für Spielkarten. 
Für ein Kartenspiel bis zu 36 Blätter 30 h, 
über 36 Blätter 60 h; lackierte oder waschbare 
Karten das Doppelte, d. i. bis 36 Blätter 60 h, 
über 36 Blätter 1 K 20 h. 
Dostwoson 
Kür gewöhnliche Briese beträgt die Gebühr 
in Oesterreich-Ungarn 10 h, wenn er nicht 
über 20 Gramm wiegt. Für Briefe über 20 bis 
250 Gramm 20 h. Nach Deutschland bis 
20 Gramm 10 h r von 20 Gramm bis 250 Gramm 
20 h. Gebühren für gewöhnliche Briese des Welt 
postvereins-Verkehres bis 20 Gramm 25 h, über 
20 Gramm bis 40 Gramm 40 h. Für jede weiteren 
20 Gramm um je 15 Heller mehr. Korrespondenz 
karlen 10 h. Nach Serbien und Montenegro für 
je 20 Gramm 10 h, Korrespondenzkarten 5 h. — 
Die Frankogebühr für Briefe nach Aegypten (ein 
schließlich Nubien und Aegyptischen Sudan) beträgt 
10 fo für je 20 Gramm oder einen überschüssigen 
Gewichtsteil. Für Drucksachen und Warenproben 5 7^ 
für je 50 Gr., bei Warenproben jedoch mindestens 101t. 
Das Meistgewicht der Warenproben ist auf 350 Gr. 
festgesetzt. 
Für rekommandisrte Briefe ist das Porto 
wie ‘ für einen gewöhnlichen Brief und außerdem 
noch eine Rekommandationsgebühr per 25 h zu 
entrichten. 
Für jeden rekommandierten Brief, der in Verlust 
geraten ist, leistet die Postanstalt eine Vergütung 
von 50 K; ein solcher Brief muß jedoch vor Ablauf 
eines halben Jahres (gerechnet vom Aufgabstage 
an) reklamiert werden. 
Gxpretzbriese werden dem Adressaten sofort 
nach Emlangen der Post durch einen eigenen Boten 
bestellt. An Gebühren sind bei der Aufgabe zu ent 
richten: die gewöhnliche Gebühr für Briefe, bezw. 
Korrespondenzkarten und außerdem noch eine Ex 
preßgebühr von 30 lt. Nur wenn der Adressat nicht im 
Orte des Abgabe-Postamtes wohnt, beträgt die Ex 
preßgebühr 1 K für je 7V 2 Kilometer und es wird 
diese Gebühr nach Abzug der 30 h vom Adressaten 
eingehoben. 
Expreßbriefe für den eigenen Bestellbezirk sind 
unzulässig. 
Geldbriefe sind, wenn sie nicht über 
250 Gramm schwer sind, in eigenen Kuverts, die 
bei jedem Postamte (das Stück zu 2 h) zu bekommen 
sind, zu versenden und mit zwei gleichen Siegeln zu 
versehen. Geschieht die Geldsendung in anderen 
Kuverts, so müssen diese mit fünf gleichen Siegeln 
gesiegelt sein. 
Geldstücke, welche in Briefen versendet werden, 
müssen in Papier eingeschlagen und innerhalb des 
Briefes befestigt sein. 
In der Adresse eines Geldbriefes ist ! 
das Unterstreichen irgend eines Wortes 
gänzlich zu vermeiden. 
Kreuzbandsendungen. Drucksachen, die 
unter Kreuzband, Schleife,. in offenen Kuverts oder 
bloß zusammengefaltet auf die Post gegeben werden, 
verlangen eine Porto-Gebühr von 3 h bis zum 
Gewichte von 50 Gramm; von 5 h bis zum Gewichte 
von 100 Gramm; von 10 h bis zum Gewichte von 
250 Gramm; von 20 h bis zum Gewichte von 
500 Gramm; von 30 h bis zum Gewichte von 
1000 Gramm. Diese Gebühren gelten für Sendungen 
in Oesterreich-Ungarn und zwischen Oesterreich- 
Ungarn-Deutschland. Drucksachen dürfen das Gewicht 
von 1 Kilogramm nicht übersteigen. 
Warenproben und Muster-Sendungen 
müssen frankiert sein und dürfen die Dimension von 
30 Zentimeter in der Länge, 20 Zentimeter in der 
Breite und 10 Zentimeter in der Höhe oder bei 
Sendungen in Rollenform 30 Zentimeter Länge und 
15 Zentimeter im Durchmesser, sowie das Gewicht 
von 350 Grampr einschließlich nicht übersteigen. 
Die Gebühr hiefür beträgt bis zum Gewichte von 
250 Gramm 10 h, über 250—350 Gramm 20 h, 
welche Gewichtserhöhung jedoch nur im internen 
Verkehre, sowie im Verkehre mit Ungarn, Bosnien 
und Herzegowina und den österreichischen Postämtern 
in der Levante und Deutschland zulässig ist. 
Warenproben und Muster dürfen an sich keinen 
Kaufwert haben und müssen so verpackt sein, daß 
der Inhalt als Muster leicht erkannt werden kann. 
Auf der Adresse muß sich die Bemerkung finden 
„Muster" oder „Proben". Brief darf weder beige 
schlossen noch angehängt sein. Proben und Muster 
können auch rekommandiert werden und ist hiefür 
außer der Frctnkotaxe per 10 h oder 20 h noch die 
Rekommandations - Gebühr per 25 h zu entrichten. 
Fahrpostsendungen. Mit der Fahrpost 
werden versendet: Pakete mit und ohne Wert 
angabe, Geldsendungen in Briefen (Geldbriefe), 
Säcken und Kisten. Ferner Sendungen mit Nach 
nahme ; Privatbriefe und Schriftenpakete im Gewichte 
über 250 Gramm. 
Postbeglert - Adressen sind, mit alleiniger 
Ausnahme der Geldbriefe, allen Fahrpostsendungen 
beizugeben. Eine Begleitadresse kostet 12 h. 
Mostarriveisirnger» 
(Oeldarrweisirrrgerr). 
An allen Orten des Inlandes, in denen sich 
k. k. Postanstalten befinden, können Geldbeträge bis
	        
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