Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1904 (1904)

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5 
l&artf bet fmket in Mnz. 
i. Fahrten nach der Zelt. 
Für die erste halbe Stunde . . . 
Für jede weitere halbe Stunde . . 
Jede begonnene balbe Stunde ist als voll 
zu rechnen; die Zeit des Wartens und Fahrens 
ist gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, vom 
Beginne der öffentlichen Straßenbeleuchtung, 
ist für jede halbe Stunde um 20 h mehr 
zu bezahlen. 
Spazierfahrten in der Stadt (Visiten 
fahrten) per Stunde 
Spazierfahrten außer der Stadt per 
Stunde 
2. Fahrten zu den Kahnhöfen und sunt 
Landungsplatz der Dampfschiffe. 
Aus allen Theilen der Stadt zum 
Staatsbahnhofe oder umgekehrt. 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff 
eines halbstündigen Wartens . . 
Aus allen Theilen der Stadt zum 
Mühlkreisbahnhofe 
Von Urfahr zum Staatsbahnhofe oder 
umgekehrt - 
Hin- und Rückfahrt mit Inbegriff 
eines halbstündigen Wartens 
Von Urfahr zum Mühlkreisbahnhofe 
Aus allen Theilen der Stadt, v. Urfahr 
eines halbstündigen Wartens . . 
Wird bei diesen Fahrten der Fiaker zu 
längerenl Aufenthalte benützt, so ist hiefür die 
Taxe für die Fahrten nach der Zeit zu bezahlen. 
Handgepäck, das im Innern des Wagens unter 
gebracht werden kann, ist frei; für größere 
Koffer und schweres Gepäck ist der Fiaker 
berechtigt, per Stück 30 h anzusprechen. 
3. Fahrten in der Ztadt. 
In das Theater: Hinfahrt allein , 
Rückfahrt aus demselben. . . . 
Zu Bällen und Unterhaltungen ir 
der Stadt: Hinfahrt allein . . , 
Abholen von denselben . . . 
Zu Bällen und Unterhaltungen in 
Volksgarten, Märzenkeller un! 
Urfahr: Hinfahrt allein . . . 
Rückfahrt von denselben . . 
ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhab 
40 h zu fordern. 
Zur Schwimmschule 
Zum Friedhofe: Hinfahrt allein 
Hin- und Rückfahrt mit ha 
stündigem Aufenthalte. . . . 
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4. Fahrten in die Umgebung. E 
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Nach dem Freinberge, zum Jäger 
mayr oder zum Irrenhause: Hin 
fahrt allein ' 
4 — 
3 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte i 
5 — 
4 
Vom Bahnhöfe nach dem Freinberge, 
zum Jägermayr oder zum Irren 
hause: Hinfahrt allein 
4 — 
3 
Hül- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte 
6 — 
4 
— 
Von der Stadt oder vom Staatsbahn 
hofe z. Schießstätte: Hinfahrt allein 
3 — 
2 
Hin- und Rückfahrt mit halb 
stündigem Aufenthalte 
4 — 
2 ; 
80 
Nach Buchenau oder Bachl: Hin 
fahrt allein 
4 — 
3 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
8 — 
5 
Mit mehr als zweistündigem 
Aufenthalte 1 
0 — 
7 
Nach Wilhering, Leonding, Klein 
münchen, Ebelsberg, Zizlau, Auhof, 
St. Magdalena, Edtmühl: Hin 
fahrt allein 
6 — 
4 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
9 — 
6 
Mit mehr als 2 stünd.Aufenthalte 3 
0 — 
7 
— 
Nach Ottensheim und Kürnberg: 
Hinfahrt allein 
7 — 
5 
_ 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte . . . . 1 
LI — 
8 
Mit mehr als 2 stünd. Aufenthalte 1 
L2 — 
7 
— 
Nach Neubau, Traun, Pöstlingberg, 
Dörnbach,Guten Rath, Banglmayr, 
Steyregg, Wildberg: Hinfahrt allein 
8 
6 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte ' 
1 
10 — 
7 
*) Mit mehr als 2 stünd. Aufenthalte 
11 — 
8 
Nach St. Florian und Enns: Hinfahrt 
allein 
12 — 
8 
Hin- und Rückfahrt mit zwei 
stündigem Aufenthalte 
14 — 
11 
Nach Mühllacken, Landshaag, Aschach, 
Eferding: Hinfahrt allein . . . 
14 — 
IC 
) — 
Hin- und Rückfahrt mit Ver 
wendung des ganzen Tages . . 
18- 
U 
Nach Kirchschlag, Scharten, Aschach 
(über Eferding) Hinfahrt allein . 
16- 
- 11 
L - 
Hin- und Rückfahrt mit Ver 
wendung des ganzen Tages . . 
20- 
- u 
1 —- 
Nach Kremsmünster, Hall, Daxberg 
20- 
- u 
1- 
Hin- und Rückfahrt mit Ver 
wendung des ganzen Tages . . 
24- 
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1 - 
*) Die Taxe gilt für die Hin- und Rückfahrt und mit einem mehr als zweistündigen Aufenthaltbei vorstehenden Fahrten 
nur dann, wenn der Fiaker hiedurch nicht länger als einen halben Tag, d. i. 6 Stunden, in Anspruch genommen wird. 
Die Mautgebühren und Ueberfuhrtaxen hat bei allen Fahrten der Passagier zu bestreiten. Trinkgelder anzusprechen 
sind die Fiaker nicht befugt. Für alle in diesem Tarife nicht taxierten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem 
Uebereinkommen überlassen. In den Sommermonaten, d. i. vom 1. Mai bis Ende September, kann an Sonn- und 
Feiertagen die Taxe für die zuletzt angeführten sieben Posten um 2 Kronen erhöht werden. 
Die Fiaker haben diesen Tarif im Wagen aufzubewahren und dem Passagier auf Verlangen jederzeit vorzuweißn.
	        
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