Volltext: Oberösterreichischer Preßvereins-Kalender auf das Jahr 1902 (1902)

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sicher oder amtlicher Gebrauch gemacht wird. 
Hypo- ^as Nähere im § 10 des Wechselstempelgesetzes 
der vom 8. März 1876, R.-G.-Bl. Nr. 26.) 
sangs- e ) Wenn es sich um die Ergänzung der Gebär 
s a von Scala I auf Scala II handelt, durch Ver- 
, durch Wendung der betreffenden Stempelmarke auf die 
1 des sub b) besprochene Art und zwar noch vor dem 
g oder Eintritte des die Gebürenergänzung begründenden 
ffand- Umstandes oder Zeitpunktes. 
x die k) Sollte die Gebär sammt Zuschlag mehr 
is er- a!3 50 K betragen, so könnte dieselbe auch durch 
lregen faire Einzahlung bei dem betreffenden k. k. 
c ver- Steueramte entrichtet werden. 
auch B. Für wecbselrechtli che Erklär un gen 
n der A) auf die vorstehend sub A. b) oder c) be 
fand- sprochene Art oder 
b) durch Ueberschreibung der entsprechenden 
Stempelmarke, wie es bei den Urkunden als 
^ Regel vorgeschrieben ist; 
^pel- c) wenn die Gebür sammt Zuschlag mehr 
so rst als 25 fl. beträgt, kann dieselbe auch bar ein- 
• gezahlt werden (siehe vorstehend A. e). 
5.Strafen: Bei Nichtentrichtung oder vor- 
Ä schriftswidriger oder nicht rechtzeitiger Entrichtung 
Ichen das lOfache oder 50fache, je nachdem es sich um 
hseln eine Gebür nach Scala II oder I handelt, 
aber Nachsicht der Strafe gesetzlich unzulässig. Bei 
* ZU Selbstanzeige, bevor noch die Finanzbehörde 
* ven Kenntnis davon hat, die bar und sogleich zu 
b der zahlende halbe Strafe, das ist im Ganzen 5*/ 2 
Tage beziehungsweise 25 V 2 fadje verkürzte Gebür. 
oenn Würden, Gesuche um Verleihung derselben vom 
delt, i. Bogen 10 K. 
Zeitungs-Verschleiß-Licenzen. Gesuch 2 K 
bür Zeugnisse, 1. im allgemeinen u. zw. a) von 
landesfürstl. Behörden oder Aemtern ausgestellt, 
mng v. 1. Bg. 2 K; b) von andern Behörden oder 
Aemtern, oder von Privatpersonen ausgestellt per 
rden Bogen 1 K. 
isels 2. Die wichtigsten stempelpflichtigen Zeugnisse 
ber- im Einzelnen: 
uer- für Dienstboten, Gesellen, Lehr- 
des jungen. Tag löhner und überhaupt Personen, 
Die welche von einem den gewöhnlichen Taglohn nicht 
hat übersteigenden Verdienste leben, über ihre Dienst- 
den leistung, ihr Benehmen, ihre persönlichen Eigen- 
>. 
bür 
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lich 
schäften und Verhältnisse (daher z. B. auch 
Heimatscheine und Sittenzeugnisse für 
solche Personen) von jedem Bogen 30 h. 
Studien-, insoweit sie lediglich über den 
Studienerfolg in einem Semester oder Jahrgang 
an einer öffentlichen Lehranstalt ausgestellt sind, 
ferner die Frequentationszeugniffe auf den k. k. 
Universitäten 30 ln. Wird der Erfolg mehrerer 
Semester oder Jahrgänge gleichzeitig bestätigt, 
ohne dass es Absolutorien sind, für jedes 
Semester oder Jahrgang 30 h. Hingegen sind 
Volksschulzeugnisse (Schulnachrichten) ü. Christen- 
lehrzeugnisse stempelfrei. 
Absolutorien über Studien u. zw. an Staatslehr 
anstalten 2 K, an Landes-, Gemeinde- o. Privat 
lehranstalten 1 K. 
3. Die wichtigsten st empelfreien Zeugnisse: 
a) Armuts - Zeugnisse; b) Zeugnisse, die zur 
Erlangung einer Armenpfründe, zur unentgelt 
lichen Aufnahme in ein Kranken-, Gebär-, Findel-, 
Siechen-, Waisen-, Erziehungshaus u. dgl. bei 
gebracht werden müssen, solange hievon kein 
anderer Gebrauch gemacht wird; e) Christenlehr; 
Zeugnisse; ä) Religionszeugnisse für Brautleute, 
e) Zeugnisse über die Anmeldung des Uebertrittes 
von einem christlichen Glaubensbekenntnisse zu 
einem anderen; I) Schulnachrichten, dann Ent- 
lassungs- und Abgangszeugnisse für die allge 
meinen Volksschulen; g) Jmpfzeugnisse; b) Zeug 
nisse über die erfüllte Verbindlichkeit zur Lesung 
von Messen behufs Erhalt des hiefür gewidmeten 
Betrages (Stipendium oder Rente); i) die in 
die Wander- oder Dienstbücher ämtlich ein 
getragenen Dienst- und Verhaltungszeugnisse. 
Zollverfahren, Eingaben um Bewilligung zum 
zollfreien Bezüge 1 K. 
— Recurse in Zollsachen bis 100 K — 30 h, — 
über 100 K — 72 h. 
Berbrauchsstempel für Spielkarten. 
Für ein Kartenspiel bis zu 36 Blätter 30 h, 
über 36 Blätter 60 h; lackierte oder waschbare 
Karten das doppelte, d. i. bis 36 Blätter 60 h, 
über 36 Blätter lK20h. Der entfallende Stempel 
' wird in Oberösterreich bei der Stempelsignatur des 
k. k. Hauptzollamtes in Linz aufgedruckt. 
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Fiir gewöhnliche Briese beträgt die Gebür 
in Oesterreich-Ungarn 10 h f wenn er nicht 
über 20 Gramm wiegt. Für Briefe über 20 bis 
250 Gramm 20 h. Nach Deutschland bis 
20 Gramm 10 h, von 20 Gramm bis 250 Gramm 
20 h. Nach allen anderen Ländern Europas und nach 
Nordamerika kostet ein gewöhnlicher Brief (je 15 Gr. 
in die Schweiz je 20 Gramm) 25 h, eine Cor- 
respondenzkarte 10 h, mit Ausnahme von Serbien, 
wohin ein gewöhnlicher Brief 15 h und eine Cor- 
respondenzkarte 10 h kostet. Für Montenegro bei 
Briefen für je 15 Gramm 10 h, Correspondenzkarte 
5 h, mit bezahlter Antwort 10 h. Für Drucksachen 
und Wareuproben 5 h für je 50 Gramm, bei 
Warenproben jedoch mindestens 10 7^. Das Meist- 
gewicht der Warenproben ist auf 350 Gr. festgesetzt. 
Für recommandierte Briese ist das Porto 
wie für einen gewöhnlichen Brief und außerdem 
noch eine Recommandationsgebür per 25 h zu 
entrichten. 
Für jeden recommandierten Brief, der in Verlust 
gerathen ist, leistet die Postanstalt eine Vergütung
	        
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