Volltext: Sozialismus und Sozialisierung in England

81 
schaftlichen Organismus bilden, und deren glattes Inein an der greifen 
das Wesen eines gesunden Gemeinschaftslebens ausmacht, gehört 
auch der Staat, der jedoch keine Sonderstellung einnimmt, sondern 
»nicht mehr als die größte und beständigste Vereinigung oder 
Einrichtung der Gesellschaft darstellt« 1 ). Er darf nicht mit dem 
Gemeinwesen (Commonwealth) gleichgesetzt werden, sondern ist 
nur »ein funktioneller Ausdruck unter anderen funktionellen Aus 
drücken des gemeinsamen Willens der Männer und Frauen, die 
das Gemeinwesen bilden«. Die neuere Entwicklung ist gekenn 
zeichnet durch ein ständiges Wachstum der staatlichen Funktionen 
vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet, doch bilden den Kern der 
Staatstätigkeit auch heute noch die politischen Funktionen, d. h. 
jene, »die sich richten auf die soziale Regulierung jener per 
sönlichen Wechselbeziehungen, die sich unmittelbar aus der Tat 
sache ergeben, daß die Menschen in Gemeinwesen zusammen 
leben, und die sich für die unmittelbare Organisation eignen« 3 ). 
Dennoch unterscheidet sich der Staat in wesentlichen Punkten 
von anderen gesellschaftlichen Assoziationen. Die Funktionen des 
Staates, wie sie sich im Gegensatz zu denen anderer Vereinigungen, 
darstellen, beruhen auf den allen Menschen gemeinsamen Ange 
legenheiten, nicht auf ihren Verschiedenheiten. »Der Staat besteht 
in erster Linie zur Behandlung der Angelegenheiten, die alle 
seine Mitglieder mehr oder weniger gleichmäßig und in derselben 
Weise betreffen 4 ).« Aus diesem Elementarsatz folgt aber, daß alle 
jene Tätigkeiten nicht zu den ursprünglichen Funktionen des 
Staates gehören, die seine Mitglieder in verschiedenem Grade und 
in verschiedener Weise berühren. Diese Funktionen brauchen des 
wegen nicht unbedingt von der staatlichen Regelung ausge 
schlossen zu sein, aber sie können auch von anderen Vereinigungen 
wahrgenommen werden. Legt man diese Definition der elementaren 
Staatsfunktionen zugrunde, so ergibt sich, daß die wirtschaftlichen 
Tätigkeitszweige im allgemeinen nicht zu ihnen gehören, nament 
lich soweit sie die Produktion betreffen. Da eine große Reihe 
von Bedürfnissen allen Menschen gemeinsam sind, erscheint die 
Kontrolle der Konsumtion mit mehr Recht zu den ursprünglichen 
Staatsfunktionen gerechnet zu werden; das geeignete Mittel, dessen 
sich der Staat hier bedient, ist die Regulierung der Einkommens- 
x ) Ebenda, S. 81. 
2 ) Labour in the Commonwealth, S. 191. 
a ) Social Theory, S. 86. 
4 ) Ebenda, S. 96. 
Leubuscher, Sozialismus und Sozialisierungen England.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.