Volltext: Sozialismus und Sozialisierung in England

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3- Wirtschaftszweige, die wegen ihrer Sonderstellung im 
Wirtschaftsleben und ihrer Bedeutung für die Krieg 
führung einer staatlichen Kontrolle unterstellt wurden 
(Eisenbahnen, Bergwerke). 
1. Die Rüstungsindustrie. 
Wie an anderer Stelle dargelegt worden ist, zerfiel die Frage 
der Munitionsherstellung in einen technischen und in einen organisa 
torischen Teil. Auf der einen Seite handelte es sich darum, die 
vorhandenen Arbeiterreserven für die Rüstungsindustrie zu mobili 
sieren, auf der anderen Seite durch Spezialisierung der Produktion 
der einzelnen Betriebe und Standardisierung des Erzeugnisses die 
Produktion in weitgehendem Maße zu vereinfachen und zu steigern 1 ). 
Dem ersten Zwecke dienten der Defense of the Realm Act vom 
März 1915 (»Dora«) und die Munitionsgesetze, die in den Jahren 
1915—1917 erlassen wurden * 2 ). Ihrem Erlaß gingen ausgedehnte 
Verhandlungen der Regierung mit den Gewerkschaften voraus, 
über deren Inhalt und Ergebnis an anderer Stelle berichtet worden 
ist. Durch sie wurde der Arbeitsmarkt einer scharfen Kontrolle 
unterworfen und die Freiheit des einzelnen Arbeiters wie der 
gewerkschaftlichen Betätigung in empfindlicher Weise eingeengt. 
Die Wirkungen, die diese Maßnahmen auf die Arbeiterschaft 
im allgemeinen und auf die gewerkschaftliche Organisation im 
besonderen ausgeübt haben, sind bereits geschildert worden. Sie 
bildeten jedoch nur einen, wenn auch wesentlichen, Teil der staat 
lichen Kriegskontrolle über die Rüstungsindustrie. Ihre Ergänzung 
fanden sie in einer nicht weniger einschneidenden Einengung der 
Unternehmertätigkeit. Nach dem Ausspruch von Marshall wurde 
der — erst während des Krieges eingesetzte — Munitionsminister 
zum autokratischen Leiter (Controller) aller Betriebe, die technisch 
auf die Erzeugung von Munition umgestellt werden konnten. Auf 
nachdrückliche Vorstellung der Gewerkschaftsvertreter hin und 
angesichts des aus Arbeiterkreisen laut werdenden Unmuts über 
die hohen Gewinne der Kriegsbetriebe wurde in den Munitions 
gesetzen bestimmt, daß jeder Betrieb, in dem für die Arbeiterschaft 
die Beschränkung der Munitionsgesetze eingeführt wurde, gleich 
zeitig nach der produktionstechnischen und kaufmännischen Seite 
x ) Marshall, a. a. O., S. 224—226, 539. 
2 ) Abgedruckt in Labour Year Book 1919, S. 81—105. Eine ausführliche Dar 
stellung der Munitionsgesetze und ihrer Wirkung auf die Arbeiterschaft findet sich ferner 
bei M. B. Hammond, British Labour Conditions and Legislation during the War. 1919.
	        
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