Volltext: Brechung der Zinsknechtschaft in den Gemeinden

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aber mit der Möglichkeit, in den 24 Jahren der Lauf 
zeit der Anleihe und damit auch der Belastung der 
Steuerzahler an Stelle des einen Projektes drei- bis vier 
mal soviel auszurichten wie bei der Anleihewirtschaft. 
8. Oie wirtschaftliche Bedeutung der 
Rücklagenpolitik 
Die Ersetzung des Anleihesystems durch die Rück 
lagenpolitik bedeutet für die Gemeinden und ihre Steuer 
zahler eine gewaltige Ersparung. Allerdings wird sich 
diese nicht sofort auswirken, vielmehr bedarf es dazu 
einer Reihe von Jahren und einer großen Energie, bis 
die Wirkung erkennbar wird. Muß doch zunächst nicht 
nur die Schuldenlast abgedeckt werden, die bisher vielfach 
leichtsinnigerweise übernommen wurde, sondern gleich 
zeitig auch noch die jährliche Rate aufgebracht werden, 
die zur Ansammlung der Rücklagen dient. Vergleichsweise 
befinden sich die Gemeinden dadurch etwa in der Lage 
eines Mannes, der bisher sein Gehalt im voraus erhielt 
und während des Monates davon leben konnte, auf ein 
mal aber sein Gehalt nachträglich ausbezahlt bekommt, und 
sich deshalb mit dem Gehalte des Vormonates auf zwei 
Monate einrichten muß. In gleicher Weise müssen die 
Gemeindemitglieder auch doppelte Entbehrungen über 
nehmen, einmal den Schuldendienst, dann aber noch die 
Aufwendungen für die Rücklagen, die zu dem vorbe 
stimmten Zwecke angesammelt werden und deshalb auch 
nicht für andere Aufgaben verwandt werden dürfen. 
Die Forderung solcher Entbehrungen ist gewiß hart, 
aber sie beruht nicht etwa auf der Tatsache, daß nunmehr 
zusätzliche Lasten gefordert werden, sondern auf dem 
Umstand, daß die tatsächlich noch vorhandene Steuer 
kraft der Gemeinde durch die verantwortungslose An 
leihepolitik nahezu restlos auf Jahrzehnte rechtsverbind 
lich verpfändet worden ist. Wären die Anleihen unterblie 
ben und damit die langdauernde Zinsversklavung der Ge 
meinden nicht eingetreten, dann wäre die bestehende 
Steuerkraft für die Rücklagenansammlung mehr als aus 
reichend. 
Wenn also tatsächlich eine vorübergehende Doppel 
belastung einzutreten scheint, so ist diese Auffassung doch 
stets dann eine irrtümliche, wenn man gleichzeitig an 
die Aufnahme einer weiteren Anleihe zu einem bestimm-
	        
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