Volltext: Buchhaltung und Abschluß der Gesellschaften mit beschränkter Haftung

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konto bewirkt werden müssen, sind ziemlich einfach. Grössere Aufmerk 
samkeit erfordern sie, wenn rückständige Leistungen zu berücksichtigen 
sind. In beiden Fällen ist § 79, Absatz 4, zu beachten, wo es heißt: 
„Die Vorschriften des § 78, ferner jene über den Mindestbetrag 
einer Stammeinlage und über die Mindesteinzahlung darauf finden auch 
bei der Teilung von Geschäftsanteilen Anwendung“. (Siehe die §§10,13,14.) 
Gehen wir einige der vorkommenden Fälle durch. 1. Nehmen wir 
an, der Gesellschafter A, welcher einen voll einbezahlten Geschäfts 
anteil von K 10.000'— besitzt, verkauft diesen je zur Hälfte an die 
Gesellschafter B und C, deren jeder einen Geschäftsanteil von K 9000'— 
inne hat, so lautet der Journalposten darüber: 
Stammanteilkonto A an Folgende, 
an „ B 
für den Uebertrag der von A an B verkauften Hälfte seines 
Stammanteiles K 5.000'— 
an Stammanteilkonto C 
Desgleichen, für die von A an C verkaufte Hälfte seines 
Stammanteiles „ 5.000'— 
K 10.000-— 
Nach dem Uebertrag dieses Postens (Eintrag ins Anteilbuch, 
§ 26, nicht vergessen!) ist A’s Stammanteilkonto auszugleichen, es 
existiert ferner nicht mehr, und es betragen die Stammanteilkonten B 
und C je K 14.000'—-. 
2. Weiter angenommen, der Gesellschafter B sei nach Erledigung 
der vorigen Transaktion gestorben, so geht zunächst sein Anteil auf' 
seine Erben zu ungeteilter Hand über und § 80 des Gesetzes ist zu 
beachten. Er lautet: 
„Gehört ein Geschäftsanteil mehreren Mitberechtigten, so können 
sie ihre Rechte daraus nur gemeinschaftlich ausüben. Für Leistungen, 
die auf den Geschäftsanteil zu bewirken sind, haften sie zur ungeteilten 
Hand 
Rechtshandlungen, die von der Gesellschaft gegenüber dem In 
haber des Geschäftsanteiles vorzunehmen sind, geschehen, wenn nicht 
der Gesellschaft ein gemeinsamer Vertreter bekannt gegeben worden 
ist, mit rechtlicher Wirkung gegenüber jedem der Mitberechtigten.“ 
Eine Buchung erscheint in diesem Falle nicht notwendig, man 
wird einfach am Kopfe des Stammanteilkontos B bemerken 
„ab .... 190 . B’s Eiben, vertreten durch ....“. 
Betrachten wir nun folgende Fälle der Veräußerung oder Ver 
erbung von Stammanteilen mit rückständigen Leistungen: 
3. Der Gesellschafter D tritt den unbezahlten Teil seines Stamm 
anteiles von K 30.000’— = 50 Prozent mit K 15.000-— nach Zu 
stimmung der Gesellschaft an einen neuen Gesellschafter E ab. Hier 
sind folgende Buchungen zu machen: 
a) Stammanteilkonto D an 
„ E 
Für den Uebertrag des von letzterem übernommenen halben unbezahlten 
Stammanteils D’s K 15.000-— 
b) auf dem mit K 15.000'— noch belasteten Eiuzahlungskonto D 
ist keine Buchung zu machen, sondern nur am Kopf zu bemerken
	        
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