Volltext: Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes des Staats-Obergymnasiums in Krummau

dürfte aber ähnlich gewesen sein jener in der Stadt, indem ein Unter 
nehmer, wahrscheinlich ein Bürger der Stadt Budweis, die Leitung der 
nötigen Arbeiten in die Land nahm. Den Ausgangspunkt zum Flur 
ausbau dürsten einzelne Kose gebildet haben, indem durch Aufteilung 
mehrere kleinere Wirtschaftshilfe entstanden und zu einem Dorfe zusammen 
gefaßt wurden. Nach dem für die deutsche Kolonisation kennzeichnenden 
Ausdruck „laneus", der in mehreren der erwähnten Urkunden vorkommt, 
wurde der Grund zu halben, einfachen und doppelten oder auch größeren 
Kufenanleilen ausgetan. Anfangs hat jedenfalls keine genaue Vermessung, 
sondern nur. eine ungefähre Abschätzung der Größe des zu rodenden 
Landes stattgefunden. Deshalb wurde 1346 eine eigene Kommission, be 
stehend aus Geschworenen und Gemeindeabgeordneten mit der Vermessung 
und Wertabschätzung der zur Stadt und den Dörfern gehörigen Grund 
stücke betraut (1346, Dezember 1t). Das Verhältnis der Ansiedler findet 
seinen Ausdruck in den Namen agricola, accola, incola civitatis nostrae, 
colonus, cliens. Durch den freien Besitz der als Stadtgut ausgesetzten 
Grundstücke gegen einen jährlichen Zins an die königliche Kammer unter 
schieden sie sich von den anderen Stadtbewohnern, indem die Bürger zu 
emphiteutischem Recht den zur Stadt gehörigen Grund und Boden besaßen. 
Die Dorfkolonisten waren nebst dem sogenannten „Angeld" auch zu 
anderen Abgaben und Leistungen verpflichtet. Dieses finanzielle Abhän 
gigkeitsverhältnis läßt sich aus den Urkunden nicht feststellen. Den 
Bürgern stand es frei, auch in den Dörfern Besitz zu erwerben, teils 
durch Kauf, teils auf andere Weise, wie Schenkung. Außer den Bürgern, 
Erb- und Zeitpächtern werden auch Insassen, Arbeiter, Gartenbesitzer und 
Käusler erwähnt (bortutani und gazales). 
Alles den Bürgern der Stadt gehörige Gut war in Rechtssachen 
dem Stadtgerichte unterstellt. Jedenfalls hatten auch diejenigen Dörfer, 
welche von der Stadt aus kolonisiert oder von einzelnen Bürgern nach 
emphiteutischem Rechte ausgetan waren, ihren Aechtszug in die Stadt, 
da man. keinen Dorfrichter erwähnt findet. 
Diese nur das Wichtigste enthaltenden Angaben mögen ein kleines 
Bild darstellen, nach welchen Grundsätzen und Einrichtungen sich Kandel 
und Wandel, Leben und Wirken der.Kolonisten vollzog, die in friedlichem 
Wettbewerbe Kulturwerte schufen und vermittelten, so daß sie ihre Sen 
dung zum Vorteile und Segen des Siedelungsgebietes und des ganzen 
Ländes in vollem Maße ersüllten. 
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