Volltext: Statuten des Vereines zu einem wechselseitigen Privat-Unterstützungs-Fonde

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wenigstens 2 Drittheilen der gesammten Mitglieder erforder 
lich. Bei gleichgetheilten Stimmen entscheidet in der Gene 
ralversammlung und bei den Ausschußsitzungen der Vorstand. 
Bei Wahlen ist die Abstimmung geheim, in allen andern 
Fällen öffentlich. Ueber die Berathung und Abstimmung wird 
vom Sekretär ein Protokoll geführt, welches von dem gan 
zen Vereinsausschuße zu unterzeichnen ist. Den: Wahlscru- 
tinium sind zwei Vereinsmitglieder, welche nicht Ausschüße, 
und durch das Loos zu bezeichnen sind, beizuziehen. 
8- 19. 
Der Vereinsausschuß besteht aus vier Mitgliedern und 
zwei Ersatzmännern. Dieser (jedoch mit Ausschluß der Er 
satzmänner) wählt aus seiner Mitte den Vorstand, welch' 
letzterer sodann seinen Stellvertreter, jedoch immer erst im 
Falle der Nothwendigkeit, gleichfalls aus der Mitte des Aus 
schußes, dann zur Besorgung der vorkommenden Schreibgc- 
schäste ein Vereinsmitglied zum Sekretär erncmrt. 
8- 20. 
Der Vorstand führt sowohl in den Generalversamm 
lungen, als auch im Ausschüße den Vorsitz; in seiner Ver 
hinderung hat die Leitung sein Stellvertreter oder dasjenige 
Mitglied, welches nach ihm bei der Vorstandswahl die mei 
sten Stimmen hatte, zu übernehmen. Als Fondsverwalter 
obliegt ihm der Ankauf der Loose und der sonstigen gewinn 
bringenden Effekten, so wie die Verwahrung des Fondsver 
mögens unter der Mitsperre des ihm nach Anzahl der bei 
der Ausschußwahl aus dasselbe gefallenen Stimmen, im 
Range zunächst stehenden Mitgliedes. In dieser Weise ver 
tritt daher der Vorstand zugleich die Stelle des Cassiers. 
Im Weiteren ertheilt er dem Agenten in Salzburg die nö 
thigen Instruktionen, beruft mittelst schriftlicher Einladungen 
die Mitglieder zu den jährlichen Generalversammlungen, so
	        
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