Volltext: Der Völkerkrieg Band 5 (5 / 1916)

306 Die Schweizerische Eidgenossenschaft während des ersten Kriegsjahres 
werden dürfe. Der Umstand, daß in den Verständigungen mit Deutschland, Frankreich 
und Italien die eingeräumten Erleichterungen nur dem für den schweizerischen Staat 
bestimmten Getreide eingeräumt worden sind, war ein ausreichender Grund, um die 
Getreideversorgung zur Bundessache zu machen. Der Bundesrat sah sich daher am 
9. Januar 1915 veranlaßt, auf Grund der ihm am 3. August 1914 erteilten General 
vollmacht den Antrag des Militärdepartements über die Einführung des Monopols für 
Getreide und Futtermittel für die Dauer des Krieges anzunehmen. Der Ankauf zunächst 
der in Genua stationierten Sendungen, dann der im Einverständnis mit der französischen 
Regierung nach Marseille geleiteten Lieferungen wird vom Oberkriegskommissariat be 
sorgt, dem auch der Wiederverkauf zusieht. Die Wiederausfuhr ist nicht gestattet. 
Durch eine Reihe von Ausfuhrverboten, so für Käse, von dem höchstens die Hälfte 
des durchschnittlichen Jahresexportes ausgeführt werden darf, für frische Milch, für 
Groß- und Kleinvieh u. a. m. suchte der Bundesrat die Volksernährung zu sichern. Die 
Ausfuhr aller Waren, die als Kriegsmaterial eingeschätzt werden könnten, ist verboten. 
Die Staatsrechnung 
Die eidgenössische Staatskasse hat vom 31. Juli bis 31. Dezember 1914 
147,8 Millionen Franken über die Einnahmen der Verwaltungsrechnung hinaus aus 
gegeben; hiervon sind u. a. 104,4 Millionen reine Mobilisationskosten, 21,4 Millionen 
Getreidebeschaffungskosten (von der Bruttoausgabe von 58,2 Millionen gingen 36,8 wieder 
ein), 10,9 Millionen für Armeeproviant. Zu diesen 147,8 Millionen kommen seit Neu 
jahr 1915 monatlich 15 Millionen Grenzbefestigungskosten. Ende 1914 rechnete der 
Bundesrat infolge der kriegerischen Ereignisse mit einer Vermehrung der Staatsschuld 
von mindestens 300 Millionen Franken und mit einem Ausfall für 1915 von 40 Mil 
lionen Franken. An dem aus 23,4 Millionen bezifferten Defizit der normalen eidgenössischen 
Verwaltungsrechnung für 1914 (ungerechnet also die außerordentlichen, mit der Mobili 
sation der schweizerischen Armee zusammenhängenden Ausgaben) ist in der Hauptsache 
der Rückgang der Zölle schuld, die bekanntlich die Haupteinnahmequelle des Bundes 
bilden. Die Zolleinnahmen von 1914 stehen hinter denen von 1913 um mehr als 
20 Millionen Franken zurück; sie betrugen gegen rund 85 Millionen Franken von 1913 
nur 65 Millionen. Vom 1. Januar bis Ende Juli 1915 betrugen die Mindereinnahmen 
gegen das Vorjahr rund 13,1 Millionen Franken. Die Postverwaltung wies Ende 
1914 einen Betriebsverlust von 6,1 Millionen Franken auf gegen den Reinertrag im 
Jahre 1913 von einer Million. Der Ausfall der ersten fünf Monate 1915 betrug gegen 
das Vorjahr rund 6 Millionen Franken. Die schweizerischen Bundesbahnen 
arbeiteten 1914 mit einem Betriebsverlust von 17,2 Millionen Franken, während sie 
1913 einen Gewinn von mehr als 8 Millionen abgeworfen hatten. Zu Anfang des 
Jahres 1915 machte sich eine bedeutende Steigerung des Güterverkehrs bemerkbar. Vom 
1. Januar bis Ende Juli 1915 wurden 120000 Gütertonnen mehr als im gleichen 
Zeitraum des Vorjahres befördert. Die Gesamteinnahmen der ersten sieben Monate von 
1915 stehen gegenüber dem Vorjahre um 17 Millionen Franken zurück; der Ueberschuß 
der Betriebseinnahmen über die Ausgaben ist um 7,5 Millionen Franken geringer als 
im gleichen Zeitraum von 1913. 
Beschaffung von Geldmitteln 
Um den Fehlbetrag im schweizerischen Staatshaushalt zu decken, hat die Bundes 
versammlung im Dezember 1914 nach den Vorschlägen des Bundesrates als Maßnahmen 
zur sofortigen Vermehrung der Einnahmen eine Verdoppelung der Militärpflichtersatz 
steuer, eine Verdoppelung der Einfuhrzölle auf Alkohol, eine Erhöhung der Preise für
	        
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