Volltext: Die Pfarren Moosbach, Mining und Weng [Persönliches Exemplar des Autors mit zahlreichen Anmerkungen auf eingeschossenen Blättern]

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hindurch hatte er weder Frondienste (Werchart) ver- 
richet noch in Geld abgelöst1) 
Als einen der Gründe für die Verweigerung und 
Ableugnung des Dienstes gibt Perndorfer den Brand 
des Pfarrhofes an. Da hiebei die Register verdorben 
seien, wollten die Widemleute Dienstbarkeit und Ge¬ 
horsam nicht mehr, wie vor Alter Herkommen sei, 
tun; sie glaubten, er wisse die alten Register nicht 
beizubringen, obwohl dies ohnehin nicht nötig sei.") 
Die niedere Gerichtsbarkeit über die Widemleute 
übte der Pfarrer nicht selbständig aus; er mußte das 
Recht beim Landgerichte Mauerkirchen und beim Re- 
gimente in ßurghausen suchen. 
Neben den ordentlichen Abgaben hatten die Widem¬ 
leute auch außerordentliche an den Leiheherrn zu 
entrichten, wie die Anleite beim Tode des Grundherrn 
(== Ableite), den Todfall beim Tode des Beliehenen, das 
Abfahrts- und Zustandsgeld, ferner das Willegeld bei 
Heiraten oder Erteilung einer anderen Erlaubnis, wie 
bei Einzäunung des Grundes.3) Im allgemeinen be¬ 
zeichnete man diese Abgaben als Siegelgeld. Auch 
hierbei kam es nicht selten zu einem Streite zwischen 
dem Grundherrn und den Beliehenen. Zur Zeit Pern- 
dorfers beschwerten sich 4 Widmer über die Höhe der 
geforderten Beträge beim Rate in Burghausen. Es solle 
dem Kirchherrn „nur gestattet sein, ein gebührliches 
Siegelgeld zu nehmen. Diesem wollen wir uns nicht er¬ 
widern".4) Doch strebten sieBesiegelung durch den Land¬ 
richter an, worauf aber das Regiment nicht einging. 
Anderseits wurde Perndorfer angewiesen, mit den Bauern 
gütlich zu verhandeln und sie nicht wider die Billigkeit 
zu beschweren.5) 
!) A. a. 0. II S. 169 (1526). Der Rest der nicht gezahlten 
Stift betrug 2 f/. ^. 
3) Perndorfer an den Hauptmann in Burghausen. Undatierte 
Abschrift. A. a. 0. 1 Nr. 79. 
3) Vgl. Notelbuch d. Pf.-H. Moosbach (1642-1688). 
4) Pf. Hb. M. I Nr. 22, 24. 
5) Pf. Hb. M. I Nr. 23. Burghausen 1528 August 21.
	        
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