Volltext: Zell an der Pram

16 
Die Zelter zu Zell. 
Chunrad der Zeller 1312. 
1312 am 4. Mai versetzt Hartneid von Traun 
für IVO Pfund Pfennige dem Kloster Engelszell den 
Hof zu Bochersbach. Unter den Zeugen erscheint Chun- 
rad der Zeller. Ebenso wieder genannt 1329. 
Sein Sohn ist 
Otto der Zell er 
der 1348 in einer Urkunde des Klosters Reichersberg 
erscheint. Von diesem ist weiter nichts bekannt, als 
daß er zwei Söhne hatte, Ulrich und Ortel, und noch 
um das Jahr 1354 lebte. 
Ulrich und Ortel, die Zeller. 
Am 24. April 1354 gab Ulrich der Zeller wegen 
des ihm zu Leibgediug verliehenen Gutes zu Pausing 
in der Pfarre Raab dem Stifte Reichersberg einen 
Revers, der also lautet: Ich, Ulrich Zeller, Ottens 
Sohn von Zell, bekenne offenbar, daß ich gewonnen 
habe von dem ehrbaren Herrn, Herrn Dietmaren, 
Pröpsten von Reichersberg, und dem Convent daselbst 
das Gut zu Pausing mit dem Bescheid, daß jährlich 
ich oder der Hold, der auf dem Gut fitzt, in ihr Stift- 
taiding soll kommen mit 32 Pfennig und mit zwei 
Hühner; und wenn ich vorgenannter Ulrich der Zeller 
nicht mehr bin, so ist das vorgenannte Gut ledig. 
Und darüber zur Urkuud geb ich diesen Brief ver- 
siegelt unter meines Vetters Heinrich des Zellers an- 
hangenden Jnsiegels und unter Wernher des Hnnchen 
anhangenden Jnsiegels. Der gegeben ist, da man zählte 
dreizehnhundert Jahr darnach im vierundfünfzigsten 
Jahr am St. Georgstag. 
Sein Bruder Ortel der Zeller erklärte am 8. Sep- 
tember 1353 unter dem Siegel seines gnädigen Herrn 
Ortols von Waldeck, den Hos zu Pramerdors vom 
Stifte Reichersberg nur zu Baumannsrecht inne zu 
haben. Die Urkunde lautet: Ich, Ortel der Zeller, be- 
zeuge offenbar mit diesem Brief für mich, meine Haus- 
frau und für alle meine Erben, daß ich nichts zu spre- 
cheu noch zu reden habe über den Hof zu Pramerdorf, 
noch über alles, was dazugehört; nur, daß ich ihn ver- 
geben und versteuern kann nach Gnaden des Propstes 
zu Reichersberg oder wer der Herr des Gotteshauses 
ist. Und wenn er mir das fürbaß nicht lassen wollte,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.