Volltext: Statistik der Bodenproduktion von Oberösterreich

III . Dcrs stcrtistrsche Wcrte^iccte 
Zu den wesentlichsten Grundlagen einer jeden Agricultur - Statistik gehören die amtlichen Daten , auf welchen der Steuerkataster beruht und die und Viehzählnngs - Operate . Alle übrigen Behelfe gewinnen nur in dung mit ihnen an Bedeutung ; sind diese hinfällig , dann wird auch der Werth jener zweifelhaft ; Unrichtigkeiten in erstereu ziehen folgerichtig auch keiten bei letzteren nach sich . 
Nun ist es wohl außer Frage , daß die in dem Kataster angegebenen Flächenausmaße der Culturarten den thatsächlichen Verhältnissen nicht mehr vollständig entsprechen ; so manches Stückchen Wald wurde seit der Zeit der Katastral - Aufnahmen in Ackerland , nicht wenige als Hutweiden bezeichnete stücke wurden in Wiesen oder Aecker umgewandelt . Niemand verschließt sich dieser Wahrnehmung , allein Niemand war bisher , wenigstens für Oberösterreich , im Stande , die vorgefallenen Aenderungen für das ganze Land oder für ein abgeschlossenes Gebiet desselben mit zisfermäßiger Genauigkeit anzugeben . Es schien daher umsoweniger räthlich , von den im großen Ganzen doch hin verläßlichen Katastral - Daten auch nur ausnahmsweise abzuweichen , als ja die im Zuge befindliche , durchgreifende Revision der Katastral - Aufnahmen in wenigen Jahren Gelegenheit geben wird , in authentischer Weise jene gungen vorzunehmen , die sich als erhebliche und daher nothwendige stellen werden . Rücksichtlich der Viehzählung in Oberösterreich , welche neueren Datums ist , treten die etwa vorhandenen Ungenauigkeiten weniger hervor ; sie beziehen sich nicht so sehr auf die Hauptsummen , als vielmehr aus einzelne Unterabtheilungen . 
Die mit Pag . 1 beginnenden tabellarischen Zusammenstellungen zeigen zuerst das Flächenmaß der Culturgattungen und des tiven Bodens der fünf natürlichen Gebiete von Oberösterreich ; die 
nung erfolgte nach Gerichts - oder Steuerbezirkeu und zwar nach alphabetischer Ordnung derselben . Gehört ein solcher Bezirk mehreren Gebieten an , wie dies niit Ausnahme des ersten allenthalben der Fall ist , so ist dies stets in den Tabellen ersichtlich gemacht . Von einer Theilnug der Gemeinden , wo eine solche allenfalls nach ihrer Configuration zulässig geschienen hätte , konnte wohl mit um so größerer Berechtigung abgesehen werden , als es sich ohnehin nicht um große Ortsgemeinden , sondern eben wieder nur , wie bei deu Bezirken , um meist kleinere Katastral - Gemeinden handelte . Ob in solchen Fällen einige Joche mehr oder weniger dem einen Gebiete zu - und dem anstoßenden abgerechnet werden , kann bei der namhaften Ausdehnung der Gebiete einerseits , dem geringen Umfange der Gemeinden anderseits füglich wohl nicht in Betracht kommen . 
In Bezug aus die erwähnten Katastral - und Ortsgemeinden nimmt das I . Gebiet gegenüber den anderen Gebieten eine etwas abweichende Stellung ein . Bei ihm gelten vorherrschend die Katastral - Gemeinden auch als gemeinden , während sonst fast überall die Letzteren aus einer Mehrzahl der Ersteren zusammengesetzt sind . Der den politischen Gemeinden verliehene erweiterte Wirkungskreis und die damit verknüpften Pflichten bringen es dessen mit sich , daß fortwährend theils freiwillig , theils imperativ legungen mehrerer kleineren Gemeinden zu größeren erfolgen . Um übrigens das , wenn auch sehr variable Verhältniß dieser Gemeinde - Kategorien ersichtlich zu machen , wurde die Bearbeitung der einzelnen Abschnitte derart durchgeführt , daß neben den maßgebenden Steuer - Gemeinden die Namen der Ortsgemeinden , zu welchen diese gehören , beigesetzt erscheinen . 
Die Einteilung sämmtlicher Bezirke und Gemeinden in die fünf lichen Gebiete erfolgte in nachstehender Weise :
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.