Volltext: Schwimmen und Schwimmsport [219/220]

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16. Absichtliche Fehler: Wenn nach der Meinung 
des Kampfrichters ein Spieler einen leichten Fehler absichtlich 
oder einen von den folgenden Verstößen begeht, hat ihn der 
Kampfrichter sogleich aus dem Wasser zu weisen (so lange, bis. 
ein Tor erzielt wurde). Als absichtliche Fehler werden auch an— 
gesehen: a) vor dem Wort „Los!“ zu starten; b) absichtlich Zeit 
zu verschwenden; c) innerhalb 2 Nard von der gegnerischen 
Torlinie Aufstellung zu nehmen; qh absichtlich nach dem Pfiff 
des Kampfrichters seine Stellung zu wechseln, ehe noch der Ball 
im Spiel ist; e) absichtlich dem Gegner Wasser ins Gesicht zu 
spritzen; 5) den Ball mit der geballten Faust zu schlagen. Der 
Spieler, der wegen eines Verstoßes oder absichtlichen Fehlers 
aus dem Wasser gewiesen wurde, darf nicht früher wieder 
spielen, als bis ein Tor erzielt wurde. Auch dann nicht, wenn 
die Pause dazwischen kommt oder ein Nachspiel gespielt wird. 
Und auch dann nur mit Erlaubnis des Kampfrichters. An— 
merkung: Leistet ein Spieler der Anordnung des Kampf⸗ 
richters, das Wasser zu verlassen, nicht Folge, so ist das Spiel 
abzubrechen und dem Gegner zuzusprechen. Der schuldtragende 
Spieler ist dem Schwimmverband anzuzeigen. 
17. Freiwurf: Die Strafe für jeden Fehler ist ein Frei⸗ 
wurf für die Gegenpartei von jener Stelle aus, an der der 
Fehler geschah. Der Kampfrichter zeigt den Fehler durch einen 
Pfiff an und bestimmt durch Hochhalten der Fahne jene Partei, 
der der Freiwurf zuerkannt wurde. Jener Spieler, der sich der 
Stelle zunächst befindet, an welcher der Fehler begangen wurde, 
hat den Freiwurf auszuführen. Die anderen Spieler haben in 
ihren jeweiligen Stellungen zu verharren, und zwar vom Be⸗ 
ginn des Pfiffes bis zu dem Augenblick, da der Ball die Hand 
des werfenden Spielers verläßt. Ein Freiwurf muß so aus— 
geführt werden, daß nach der Meinung des Kampfrichters alle 
Spieler sehen können, wann der Ball die Hand des Spielers 
verläßt. Bei Unwohlsein eines Spielers oder bei einem Unfall 
oder wenn Spieler beider Parteien gleichzeitig Fehler begehen 
und daher der Kampfrichter nicht zu entscheiden vermag, von 
welcher Partei früher gegen die Regeln verstoßen wurde, ist 
der Ball dem Kampfrichter zu geben, der ihn möglichst nahe der 
Stelle, an der der Fehler geschah oder das unterbrechende 
Ereignis eintrat, wieder ins Wasser zu werfen hat, und zwar 
so, daß je ein Spieler beider Parteien die gleiche Aussicht hat, 
hn zu erlangen. In diesen Fällen muß der Ball das Wasser be⸗ 
rühren, ehe er selbst berührt werden darf. In allen Fällen, in 
denen ein Freiwurf laut dieser Regel oder laut Regel 16, 17, 
19, 20 und 21 angeordnet wurde, muß der Ball von mehr als 
einem Spieler mit der Hand berührt werden, bevor ein gültiger 
Treffer erzielt werden kann.
	        
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