Volltext: Georg Loesche als Geschichtsforscher

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zugänglichen amtlichen Quellen und zur Herausgabe der Schrift: „Georg 
Loesche über das Ministerium Thun 1849 bis 1860. Aus amtlichen 
Quellen widerlegt von Franz Zimmermann." Steyr 1927. Sandbök'sche 
Buchhandlung. Auf diese im März 1927 erschienene Beweisführung 
hat Loesche bis zum heutigen Tage mit keinem Worte 
öffentlich erwidert. 
Diese Schrift bringt aber unter anderem den Urkundenbeweis 
für nachstehende Fehlurteile, unwahre Behauptungen und Flüchtigkeiten 
Loesches: 
Fehlurteil über Thun infolge Unkenntnis der Quellen. — Falsche 
Berufung auf staatliche Archivfperre rückfichtlich von Schriftstücken, 
welche an anderen, von Loesche gemiedenen Orten feit Jahrzehnten 
jedermann leicht zugänglich sind. — Verschweigen des bedeutsamen 
Ministerwechfels, 28. Juli 1849. — Verschweigen der von Thun für 
die Evangelisch-theologische Lehranstalt in Wien und das evangelische 
Gymnasium in Teschen getroffenen Maßnahmen. — Unrichtige Auf 
fassung betreffs Ausnützung der ungarischen Akte vom 1. und 2. Sep 
tember 1869 für den Sprengel der k. k. evangelischen Konsistorien. — 
Falsche und unvollständige Berichterstattung über den Konsistorialakt 
Zahl 235/176 vom 16. März 1860. — Verschweigen des Konsisto- 
rialaktes über Kollekten für das evangelische Lehrerseminar in Bielitz, 
1860. — Falschmeldung über einen angeblichen Konsistorialakt in Ehe 
sachen vom 16. März 1860. — Unrichtige Darstellung betreffend Er 
wirkung des Staatspauschales. — Verschweigen der Errichtung einer 
„Evangelischen Abteilung" im Ministerium für Kultus und Unterricht, 
22. April 1860. — Unwahre Mitteilung betreffs Systemisierung von 
Feldgeistlichen mittelst Patentes vom 19. April 1860. — Verschweigen 
der sehr wichtigen Empfehlung des Gutachtens der Superintendenten 
vom 18. August 1849 seitens Thuns an den Kaiser, 1. September, 
beziehungsweise 13. September 1859. — Unwahre Behauptung über 
Ausarbeitung des Protestantenpatentes durch Thun 1860. — Verwechs 
lung der beiden konsistorialen Gesetzentwürfe vom 6. Juni 1860 und 
aus Jänner 1860, welch letzterer dem Ministerium nicht eingereicht 
worden ist. — Unwahre Behauptung, Thun habe die Konsistorien auf 
Erledigung ihrer Eingabe vom 9. November 1849 — bei Loesche 
zweimal fälschlich 19. November — zehn Jahre lang warten lassen. 
— Unwahr ist die Aufstellung, das Ministerium habe die Erledigung 
der Konsistorialeingabe vom 9. November 1849 auf den 13. Septem 
ber 1869 angesetzt? — Falsch ist die Bezeichnung des (ultramontanen) 
Erzherzogs Maximilian als eines Anwärters auf Exkommunikation. — 
Unwahre Berichterstattung über die Sitzung des Reichsrates vom 
10. September 1860. — Verschweigen der Ministerwechsel (Scheiden 
Thuns 20. Oktober, Dienstantritt Schmerlings 13. Dezember 1860). — 
Am folgenschwersten von allen Verstößen ist jedoch Loesches Behaup 
tung, daß die evangelische Kirche durch das Aprilpatent die Gleich 
berechtigung mit der römisch-katholischen Kirche erlangt habe. 
Völker, der sich ausdrücklich als Schüler Loesches bezeichnet, 
bewahrt nun in beiden Säemann-Aufsätzen über diese Schrift, die eine
	        
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