Volltext: Diplomatische Geheimakten aus russischen, montenegrinischen und sonstigen Archiven (Band II 1929)

Nr. öig. 
Telegramm des russischen Gesandten in Belgrad 
an den stellvertretenden russischen Außenminister*) 
vom i4-/27* Mai 1911. 
Nr. 80. 
Wenn Sie nichts dagegen haben, beabsichtige ich, nach Sofia zu 
fahren, um daselbst zusammen mit unserm Gesandten in einen Meinungs¬ 
austausch mit den bulgarischen Ministern und Danew zu treten, die ich 
schon seit langem kenne. Dies würde hier einen guten Eindruck machen 
und vielleicht die Verhandlungen zwischen Bulgarien und Serbien weiter 
fördern. Hartwig. 
i Nr. 5ao. 
Telegramm des stellvertretenden russischen Außen¬ 
ministers an den russischen Gesandten in Sofia3) 
a5. Juni 
vom-OdT1911- 
Wenn Sie es aus örtlichen Erwägungen für nötig halten, so haben wir 
keine Bedenken, daß Sie im Einvernehmen mit der bulgarischen Regie¬ 
rung durch die Presse die Gerüchte von einer Militarkonvention des 
Jahres 1902 als apokryph3) bezeichnen. Neratow. 
*•) Benckendorff. Bd. II. Nr. 4o5, S. 102. 
2) Benckenderff. Bd. II. Nr. 419, S.121. 
3) Daß die Militärkonvention tatsächlich bestanden hat, geht aus folgenden Tele¬ 
gramm hervor: 
Telegramm des russischen Außenministers an den russischen Botschafter in London 
vom 16./29. Januar 1913. — Nr. i36. 
Gleichlautend nach Paris. 
Sehr geheim und ganz vertraulich. 
Ich bitte Sie, in vertraulicher Weise den Außenminister von folgendem zu ver¬ 
ständigen: Da seinerzeit das Bestehen einer Militärkonvention zwischen Österreich und 
Rumänien festgestellt wurde, haben Rußland und Bulgarien im Jahre 1902 einen Ver- 
trag geschlossen, auf Grund dessen Bulgarien sich verpflichtet hat, uns im Falle eines 
Krieges mit einer der Dreibundmächte zu Hilfe zu kommen, während wir uns unserer¬ 
seits verpflichteten, Bulgarien die territoriale Integrität zu garantieren. Dieser Ver¬ 
trag nützte bis jetzt ausschließlich uns, da Bulgarien durch ihn gebunden war. Von 
uns wurde weiter nichts verlangt, als das, was wir Bulgarien aus politischen und. 
psychologischen Gründen nicht hätten verweigern können, selbst wenn kein Vertrag 
bestanden hätte. Heute jedoch in Anbetracht der drohenden Haltung Rumäniens haben 
wir es für nötig erachtet, in Bukarest durch unseren dortigen Gesandten eine freund¬ 
schaftliche Warnung auszusprechen, über die Sie ebenfalls dem Minister in vertrau¬ 
licher Weise berichten können. Wir halten es unsererseits für sehr wünschenswert, 
daß die Kabinette von Paris und London ihrerseits auf Bukarest einwirken. 
S asonow. 
129 
9 Bogliitachewitscli, Serbien n.
	        
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