Volltext: Geschichte des Marktes und Curortes Ischl sammt Umgebung

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Neuerliche Poche»- und Kleider-Ordnung. 
(3m Jahre <67 V) 
Der überhandnehmende Luxus einerseits, die Ver¬ 
armung des niederen Volkes andererseits, veranlaßten den 
Kaiser Leopold am 28. September \67\, von Schloß Lber- 
ftorff aus einen neuen „polizeybefel" zu erlassen, welcher 
_ vom damaligen Marktschreiber Philipp ^ueber für 
Ischl copirt — folgendermaßen lautete: 
„lüir Leopold von Gottes genaden Lrwälter römischer 
Kaiser ic.f Entbieten allen, welche in dieser unsrer policey- 
Grdtnung begriffen fint, unsere Gnadt; und werdet 3hr 
euch zu erinnern haben, wie daß balt nach unserer an¬ 
getretenen Regierung wir uns vorgenomben, zu abstelluug 
der höchstschädlichen Verschwendung eine allgemeine poli- 
Wortlaut folgender ist: „wir Richter Rat und gesambte 
Burgerschafft b.khays.Saltz Lamerguett Markhts 
3fchi bekhennen für unß unb unsere Nachkhornen hiermit 
öffentlich mit biesem Brief gegen unb vor allermeniglich. 
denen solcher zu vernehmen fürkhombt, in ber besten 
Formb, weis unb gestalt, wie es Recht unb lanbtsbräuchig 
am bestenbigsten sein solle, khann unb mag: baß wir bem 
fjochtvürbigen in Gott wol ebl gebohrnen £[£?• piacibo, 
Abbten bes £öbl. 5t. Bonebicti - Stiffts unb Klosters 
£ a in p a ch aufrecht unb Reblich. auch wissentlich unb wol- 
bebechtig fchulbig worben sein mit Snmmam Gelbts, benennt 
[ich 5050 st. (einer zu 60 kr. gerechnet), bas (welche) ber 
Abbt zu bes Markhts fchulbig gewesten Tax- unb Zapfen- 
maß-Aanfskaxital vorgestrecket hat unb erklärte, es uitanf- 
tonblich gegen 5°/0 jährl. 3ntereffen tilgen lassen zn wollen, 
wann aber ber Markbt will unb kann auffhiinben, muß er 
in einem halbe 3ahre zahlen. Darumb versprechen wir nun, 
jährlich zu Ostern 252 fl. 50 kr. zu zahlen unb bis bie 
Schulb getüget, alles Gut unb Taz- unb Zapfemnaß-Lrträgniß 
bem Ejochujitrbigen Abbten verpfänbct zu lassen." Bie Schulb 
würbe erst in ben 3ahren 1770 bis 1780 gänzlich getilgt. 
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