Volltext: Bericht über das Schuljahr ... / K. K. Staats-Gewerbeschule Linz 1912/13 (1912/13)

V. Programm der Spezialkurse für Gehilfen der Gewerbe- und Industrie 
betriebe. 
Die Spezialkurse für Gehilfen haben den Zweck, den Gehilfen der Gewerbe- und 
Industriebetriebe in Linz Gelegenheit zu einer fachlichen theoretischen Fortbildung zu 
geben, um deren Erwerbsfähigkeit zu erhöhen. Sie treten an Stelle der früher mit der 
k. k. Staats - Handwerkerschule in Verbindung gestandenen allgemeinen gewerblichen 
Fortbildungsschule für Lehrlinge und Gehilfen und bilden, einschließlich der hier ein 
gereihten Kurse für Kessel- und Maschinwärter sowie Lokomotivführer, eine Abteilung 
der Staats-Gewerbeschule. 
Der Unterricht wird in Einzelkursen in der Dauer von fünf bis sieben Monaten, 
vom 1. Oktober, 1. November bis 1. April, bezüglich 1. Mai erteilt. Die Aufnahme 
in diese Kurse erfolgt Ende September. Mit Ausnahme des Kessel- und Maschin- 
wärterkurses werden in diese Kurse nur solche Schüler aufgenommen, welche die Lehr 
zeit in einem Gewerbe zurückgelegt haben, ausnahmsweise können zum Besuche der 
Kurse auch andere Interessenten gewerblichen Unterrichtes, wie Lehrer, Beamte usw. 
oder Schüler der Oberklassen der Mittelschulen, keinesfalls aber Lehrlinge als Hospitanten 
zugelassen werden. In den Kessel- und Maschinwärterkurs werden außer Gehilfen auch 
Hilfsarbeiter, in den Lokomotivführerkurs, elektrotechnischen Kurs nur Schlosser- und 
Mechanikergehilfen auf genommen. 
Jedem Besucher der Kurse ist die Auswahl der zu besuchenden Unterrichts 
gegenstände freigestellt, soweit der Stundenplan dies zuläßt, doch ist der Besuch der 
Kurse für Fachzeichnen an den Nachweis der notwendigen Vorkenntnisse in tech 
nischem Zeichnen gebunden. 
Der Unterricht ist für sämtliche Besucher, welche österreichische Staatsbürger 
sind, in allen Kursen mit Ausnahme des elektrotechnischen Kurses, des Lokomotiv 
führerkurses und des Kurses für Freihandzeichnen der Kunstgewerbe (Aktkurs) bis auf 
eine Aufnahmsgebühr von 2 K unentgeltlich, Ausländer haben für jeden Kurs, den 
sie besuchen, außerdem eine Gebühr von 4 K zu entrichten, welche dem Fonds der 
Einschreibgebühren zufließen. Besucher des elektrotechnischen Kurses, Lokomotiv 
führer- und Aktkurses haben einen Lehrmittelbeitrag von 10 K zu erlegen, von welchem 
Erläge eine Befreiung nicht stattfindet. 
Bezüglich des Verhaltens der Besucher gelten die Disziplinarvorschriften für 
Hospitanten allgemeiner gewerblicher Fortbildungsschulen, Ministerial-Erlaß Z. 24.977, 
d. d. 14. November 1904, in sinngemäßer, dem Alter und der Selbständigkeit der 
Frequentanten angemessenen Weise. 
Der Unterricht findet an Wochentagen von 6 x / 2 his 8, beziehungsweise 8 1 / 2 Uhr abends 
statt. Jeder Frequentant eines Kurses erhält am Schlüsse desselben über sein Verhalten, 
seinen Fleiß und die im Unterricht erzielten Erfolge ein Zeugnis. 
Für alle Spezialkurse wird schließlich als Bedingung für deren Abhaltung eine 
Mindestzahl von zehn Teilnehmern festgesetzt.
	        
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