Volltext: Bericht über das Schuljahr ... / K. K. Staats-Gewerbeschule Linz 1912/13 (1912/13)

7 
IV. Programm der fachlichen Fortbildungsschulen 
1. für Maschinschlosser und verwandte Gewerbe, 2, für Tischler, 3, für Bau 
gewerbe, 4. für Maler und Buchbinder, 5. für Schiffbauer. 
I. Allgemeines. 
Die fachlichen Fortbildungsschulen der k. k. Staats - Gewerbeschule haben den 
Zweck, den Lehrlingen der betreffenden Gewerbe eine fachliche theoretische Vorbildung 
und bezüglich der Abteilung d auch praktische Fertigkeiten zu vermitteln, damit selbe 
in der Ausübung ihres Berufes den fortschrittlichen Anforderungen Genüge zu leisten 
imstande sind und deren zukünftige Erwerbsfähigkeit gehoben wird. 
Die Kosten der Erhaltung derselben trägt als Abteilung der Staats-Gewerbe 
schule der Staat. 
Die Fortbildungsschulen 1 bis 4 bestehen aus je zwei Klassen, einer ersten und 
einer zweiten Klasse. Die Aufnahme der Schüler erfolgt für die Abteilungen 1 und 2 
Ende September, für die Abteilungen 3 und 4 Ende Oktober jedes Jahres. Zum Be 
suche derselben sind alle Lehrlinge der betreffenden Gewerbe in vollem Umfange der 
vorgeschriebenen Stundenzahl verpflichtet, welche in Linz und dessen Vororten und in 
Urfahr wohnen, und zwar für die fachliche Fortbildungsschule: 1. der Maschinschlosser 
und verwandten Gewerbe sämtliche Maschinschlosser-, Dreher-, Kesselschmiede-, Maschin- 
schmiede-, Mechaniker-, Elektro-, Gas- und Wasserleitungs-Installateure-, Modeiltischler- 
und Gießerlehrlinge; 2. der Tischler sämtliche Lehrlinge der Bau- und Möbeltischler; 
3. der Baugewerbe sämtliche Lehrlinge des Maurer-, Zimmerer- und Steinmetzgewerbes; 
4. der Maler und Buchbinder sämtliche Zimmermaler-, Anstreicher-, Faßmaler-, Ver 
golder- und Buchbinderlehrlinge. 
Die im Schuljahre 1912/13 eröffnete Fortbildungsschule für Schiffbaulehrlinge 
besteht aus drei Klassen, zum Besuche derselben sind sämtliche Lehrlinge der hiesigen 
Schiffswerften verpflichtet. 
Jeder neueintretende Lehrling, welcher nicht mindestens zwei Klassen einer Bürger 
schule oder der Handwerkerschule, bezüglich der Abteilung für volksschulpflichtige 
Knaben mit Erfolg besucht hat, hat durch eine Aufnahmsprüfung aus Sprache und 
Rechnen den Nachweis seiner Kenntnisse zu liefern, welche zur Teilnahme an den 
Unterrichten erforderlich sind. 
Schüler der ersten vier Fortbildungsschulen, welche diesen Anforderungen nicht 
entsprechen, haben die mit der allgemeinen gewerblichen Fortbildungsschule in der 
Steingasse verbundene Vorbereitungsklasse zu besuchen und können nach erfolg 
reichem Besuche derselben ohne Aufnahmsprüfung in die fachliche Fortbildungsschule 
ihres Gewerbes an der Anstalt übertreten. 
Der Unterricht ist für sämtliche Schüler unentgeltlich. Mittellosen Schülern werden 
Reißbretter, Reißschienen und Winkelbretter sowie die erforderlichen Lehrbücher von 
der Anstalt leihweise überlassen, doch sind sie für Beschädigungen dieser Lehrbehelfe 
haftbar. Bezüglich des Verhaltens derselben, insbesondere des regelmäßigen Schul 
besuches, gelten die Disziplinarvorschriften der allgemeinen gewerblichen Fortbildungs 
schulen. Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht, Z. 13.108, d. d. 
6. April 1905.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.