Volltext: Bericht über das Schuljahr ... / K. K. Staats-Gewerbeschule Linz 1912/13 (1912/13)

Lehrgegenstände und wöchentliche Stundenzahl. 
Gegenstand 
Wöchentliche Stundenzahl 
I. Kurs 
II. Kurs 
HI. Kurs 
IV. Kurs 
Unterrichtssprache 
3 
2 
Geschäftsaufsätze und Gewerbevorschriften 
— 
2 
1 
— 
Geographie 
2 
— 
— 
— 
Rechnen (Arithmetik) 
5 
— 
— 
— 
Algebra 
— 
3 
— 
— 
Mathematik 
Geometrie a und Elemente der Projektions- 
— 
— 
4 
— 
lehre b 
5 (a, b) 
2 (a) 
— 
— 
Geometrisches Zeichnen 
5 
— 
— 
— 
Schreiben 
2 
— 
— 
— 
Projektionslehre 
— 
3 
— 
— 
Angewandtes Projektionszeichnen .... 
— 
4 
— 
— 
Naturlehre 
5 
3 
— 
— 
Mechanik 
— 
4 
4 
2 
Technisches Freihandzeichnen 
— 
4 
— 
Mechanische Technologie 
2 
2 
4 
4 
Maschinenkunde 
— 
3 
7 
8 
Maschinenzeichnen 
— 
4 
10 
10 
Elektrotechnik 
— 
— 
4 
4 
Bau- und Vermessungskunde 
— 
— 
2 
Buchführung 
— 
— 
— 
2 
Kalkulation 
— 
— 
2 
— 
Gesetz künde und Hygiene 
— 
— 
— 
1 
Lehrwerkstätten-Unterricht 
15 
12 
12 
12 
Praktische elektro-technische Übungen . . 
— 
— 
— 
3 
Summe . 
Freie Lehrgegenstände: 
Samariterkurs 10 Stunden. 
44 
48 
48 
48 
Durch den Besuch der Werkmeisterschule können folgende Lebensstellungen erlangt 
werden, bzw. wird für folgende Berufsgattungen vorbereitet: Der selbständige Betrieb 
des Maschinschlosser-, Bauschlosser-, Mechaniker-, Installationsgewerbes, letzteres sowohl 
für Gas- und Wasser- als auch elektrischer Installation, die Stellung eines Monteurs 
und in der Folge Werkmeisters in Maschinenfabriken, eines Maschinenmeisters zur 
Überwachung maschineller Anlagen oder elektrischer Einrichtungen in allen Arten von 
Fabriksbetrieben, von elektrischen Kraft- und Beleuchtungsanlagen, endlich von tech 
nischen Hilfskräften in Konstruktions- und technischen Kanzleien als Zeichner, Kal 
kulationsbeamte und bei der Material Verwaltung. 
II. Programm der Bauhandwerkerschule. 
Zweck. 
Die Bauhandwerkerschule hat den Zweck, den Gehilfen des Maurer-, Zimmerer- 
und Steinmetzgewerbes jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, welche geeignet 
sind, ihnen eine erhöhte Arbeits- und Erwerbsfähigkeit in ihrem Gewerbe zu sichern 
und sie allenfalls auch zur Ablegung der Meisterprüfung zu befähigen.
	        
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