Volltext: 46. Jahresbericht der Städtischen Mädchen-Mittelschulen in Linz a. D. 1934/35 (46. 1934/35)

Die Stadtgemeinde -Linz muhte nun als Schulerhalterin zwei 
-Lehrstellen für Handarbeiten und zwar für geprüfte Fvauengewerbe- 
schullehrerinnen mit dem Fache Weißnähen ansschreiben. Da an 
Stelle der abgebauten Hundeslehrerin Anibas noch keine andere 
städtische -Lehrkraft in den Hundesdienst übernommen worden war, 
wurden beide Stellen Zunächst nur als Hilfslehrftellen ausgeschrie¬ 
ben. Die eine derselben erhielt die ehemalige Schülerin der Anstalt 
Frl. Hilda Dalzavek, die andere Frl. Hilda Dedoschinskg. 
Das Anwachsen der Lahl der Gberklassen, sowie der Amstand, 
daß auch fernerhin jede Art von Mehrleistungen der -Lehrkräfte 
untersagt fein sollte, machte auch die Ausschreibung von zwei 
weiteren Hilfslehrstellen und zwar einer für E. u.T. und einer für D. 
und -L. nötig. Die erstere erhielt die Hilfslehrerin Tlfriede Hlattner, 
die andere Frau Dr. Gertrud Gr ein eck er. Lehn restliche Geschichts- 
bezw. Geographieftunden muhte Herr Hrofessor Dr. Alois Moser 
vom Hundesggmnafium in -Linz übernehmen, wo er mangels an 
Anterrichtsftunden nicht voll beschäftigt werden konnte. Die beiden 
Hilfslehrkräfte, Herr Aeligionslehrer Franz Steiner und Frau 
Dr. Harbara Gftermann, wurden im -Laufe dieses Schuljahres 
in den pragmatischen Hundesdienft übernommen. Die bisherige 
Hilfslehrerin für Handarbeiten, Frl. Grna Gfchaider, wurde 
daraufhin vom Magistrate zur definitiven städtischen -Lehrerin der 
D. Gr. II. ernannt. 
Dem Schuljahre 1934/35 gab jener Erlaß des Hundesministe¬ 
riums für Unterricht vom 7. Juli 1934, Ll. 638, das Gepräge, durch 
welchen strenge Richtlinien für die vaterländische Erziehung in der 
Schule gegeben wurden. Er betont zunächst die erfreulich große 
Lahl von schönen Erfolgen in der Erziehungsarbeit und die Der- 
dienste so vieler -Lehrkräfte an diesem Merke. Sodann wird ange¬ 
ordnet, daß jeder Heftrebung, der vaterländischen Erziehung entgegen 
zu wirken, mit aller Schärfe begegnet werden müsse. Den Direktionen 
wird zur Aufgabe gemacht, alle Eltern und Erzieher daran zu 
erinnern, welche Folgen ein pflichtwidriges Herhalten der Ainder 
nach sich ziehen mühte: Ausschluß von der Schule, Ausschluß vom 
Studium überhaupt, Lurückweisung von der Reifeprüfung müßten 
diese Folgen fein. Anter den der vaterländischen Erziehung dienen¬ 
den Gegenständen komme neben der Geschichte dem Deutschunterricht 
eine besondere Hedeutung zu. Die Pflege des mündlichen und 
schriftlichen Ausdruckes und der hiezu dienenden Mittel (Aecht- 
fchreiben, Sprachlehre, Stilistik) gehören zum lehrplanmäßigen 
Deutschunterricht. Auch eine nationale Erziehung sehe in erster 
Linie voraus, daß die deutsche Sprache in Mort und Schrift 
beherrscht werde. Endlich wird die Abhaltung von Schulfeiern, die 
der vaterländischen Erziehung dienen, angeordnet, ohne daß durch 
eine allzuhäufige Wiederholung der Lweck der Deranstaltungen 
verwischt und der Unterricht gekürzt werde. Der Gemeinschasts- 
gedanke soll bei diesen Feiern nachdrücklichst betont und gefördert 
werden. Diesem Lweck habe auch das Tragen des vaterländischen 
Schülerabzeichens zu dienen. 
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