Volltext: Der Friedensvertrag von Saint-Germain

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den Ententemächten einerseits und Österreich anderseits. 
Es gibt sich vielmehr der Inhalt des Dokumentes als 
eine zwischen allen Kontrahenten gewillkürte Ordnung 
der Dinge. Der Vertrag drückt also auch Verein¬ 
barungen der alliierten und assoziierten Mächte unter¬ 
einander, also z. B. zwischen Frankreich und Italien, 
Italien und dem serbisch-kroatisch-slowenischen Staate 
usw. aus. Als Beispiel hiefür sei z. B. die Bestim¬ 
mung über die wechselseitige Auslieferung des Art. 176 
genannt. Das Gesagte gilt insbesondere von den Ver¬ 
einbarungen über den Völkerbund, zu dem Österreich 
nicht gehört, ans dessen Gestaltung es kaum einen Ein- 
* fluß nehmen konnte, dessen Verfassungsurkunde aber den¬ 
noch auch die Unterschrift Österreichs trägt, das 
formell auch hinsichtlich dieses Teiles des Vertrages 
als Mitkontrahent erscheint. Während ein richtiger 
Vertrag nur jus inter partes schafft, regelt der Friedens¬ 
vertrag in mancher Hinsicht die völkerrechtlichen Be¬ 
ziehungen von solchen Mächten, die gar nicht als 
Kontrahenten erscheinen, so z. B. wenn in Art. 84 
Österreich der Aufhebung der Neutralität von Luxem¬ 
burg zustimmt oder wenn im XII. Teil die Schiffahrt 
auf der Donau von Ulm an und die Teilnahme von 
zwei Vertretern Deutschlands an der gemischten Donau¬ 
kommission geregelt wird. 
Besonders deutlich ist dieses Hinausgehen des 
Friedensinstrumentes über einen Vertrag zwischen 
den Kontrahenten in den Bestimmungen ersichtlich, 
welche einen Teil Ungarns, das doch am Friedens¬ 
kongreß gar nicht vertreten war, dem österreichi¬ 
schen Staate zuweisen oder einen Teil der öster¬ 
reichischen Vorkriegsschuld auf Ungarn wälzen. Der 
Friedenskongreß erscheint daher nach seinem Produkt, 
dem Vertrage, als ein Weltkongreß, der sich für be¬ 
fugt erachtete, einen ansehnlichen Teil der Rechts¬ 
ordnung des ganzen Erdballs zu regeln und jedenfalls 
sämtliche Beziehungen Österreichs zu allen Staaten der 
Welt, auch zu den nicht am Kongreß vertretenen, fest-
	        
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