Volltext: Der Friedensvertrag von Saint-Germain

Am 17. Oktober d. I. hat die konstituierende 
Nationalversammlung unserer Republik den Friedens¬ 
vertrag genehmigt, worauf derselbe, entsprechend dem 
Artikel 8 des Gesetzes vom 14. März 1919, StGBl. 
Nr. 180, vom Präsidenten der Nationalversammlung 
durch seine Unterschrift ratifiziert wurde. Hiemit ist 
dieses historische Dokument zwar nicht unmittelbar eine 
in unserem Staate geltende Norm, aber eine für un¬ 
seren Staat geltende Norm geworden, der sich die 
Gesetzgebung, die öffentlichen Einrichtungen und das 
wirtschaftliche Leben werden anpassen müssen. Auf¬ 
fallender Weise liegt bis jetzt der Text des Friedens¬ 
vertrages noch nicht in Büchform vor. Jedoch ist er 
als Beilage Nr. 379 zu den stenographischen Protokollen 
der konstituierenden' Nationalversammlung veröffenlicht 
und dadurch allgemein zugänglich geworden. Der Ver¬ 
trag von Saint-Germain wurde gleichzeitig in eng¬ 
lischer, französischer und italienischer Sprache abgefaßt. 
Artikel 381 bezeichnet als- den authentischen Text im 
allgemeinen die französische, hinsichtlich des I. und 
XIII. Teiles jedoch in gleicher Weise die französische 
und die englische Fassung. Die vorliegende Ausgabe 
gibt daher den französischen Text, eine deutsche Über¬ 
setzung und hinsichtlich der Teile I und XIII auch 
den englischen Text wieder. 
Bei der grundlegenden, man kann sagen schicksal¬ 
gebenden Bedeutung dieses Vertrages für unsere Zukunft 
ist es vielleicht nicht unangebracht, sich einen Überblick 
über den gesamten Inhalt desselben zu verschaffen. In 
den folgenden Zeilen soll ein anspruchsloser Versuch 
einer solchen Übersicht gemacht werden; dabei sollen nicht 
nur kritische Bemerkungen als zwecklos unterlassen, son¬ 
dern auch Äußerungen betreffend die Tragweite, Durch¬ 
führbarkeit und Lebensdauer des Vertrages, tunlichst
	        
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