Volltext: Schloß, Stift, Markt & Bad Matighofen in Oberösterreich und dessen Umgebungen

— 53 — 
25. Juli ein netter Gerichtstag angesetzt und den Angeschuldigten wurde sicheres 
Geleite zugesagt, in Folge dessen sie auch erschienen. Jeder empfing von den 
Briefen, wegen denen er angeklagt war, eine beglaubigte Abschrift, und erhielt 
Zeit und Bedacht zur Vertheidigung. 
Die Frage, ob sie eine Berbindtutg mit einander eingegangen, beantworteten 
sie alle mit: Nein; die beleidigenden Äußerungen gegen den Herzog und seine 
Räthe entschuldigten sie mit dem Eifer für das Höchste und Beste des Menschen, 
für die Religiott. Da aber diese Ausreden für ungenügend befunden wurden, 
so stand der peinliche Prozeß wegen Hochverrath uttd Majestätsbeleidigung bevor. 
Aber nun fingen sie an, den Herzog um Verzeihung und Gnade zn bitten, und 
da auch der Gerichtshof schon vorher dem Herzoge den Weg der Milde einzu¬ 
schlagen gerathen hatte, so ließ der Herzog die Schärfe des peinlichen Rechtes, 
welches Allen an Leib und Leben gegangen wäre, fallen. Der Maxelrainer, 
Seibeltsdorfer und Battmgartner leisteten Abbitte, und versprachen Gehorsam, 
worauf sie nach Hanse entlassen wurden. Deut Freiberger, Laiminger und Pel- 
koser erließ der Herzog die Strafe Leibs und Lebens, ewigen Gefängnisses und 
der Infamie, dagegen mußten sie fußfällig Abbitte leisten, und nachdem dieses 
geschehen war, wurden sie in den Falkenthurm eingesperrt, (30. Juli); Pelkofer 
erhielt nach 5 Tageu, der Laiminger etwas später die Freiheit wieder; auch 
Fröscht wurde entlassen. Dem Oswald von Eck, des Kanzlers Leonhard von 
Eck andersinnigem Sohne allein, wurde die Landsässigkeit aufgekündiget. Alle 
mußten sich retietsirat, ant künftigen Landtage keinen Antheil mehr zu nehmen. 
Mit dem Herrn von Freiberg, seinem ehemaligen Kammerrath und Hofmarschall 
verfuhr der Herzog strenger. Er mußte bis Mitte November im Falkenthurme 
sitzen bleiben, und verdankte nur der Fürbitte des Herzogs Christoph von 
Würtemberg unter harter Bedingung die Entlassung aus der Gefangenschaft. 
Unter beit Bedingungen waren die Niederlegung aller seiner Aemter, Verzicht 
aller Theilnahme an künftigen Landtagen, und bas Versprechen, außerhalb seinen 
Gerichten Hohenaschau unb Wilbenwart ohne herzogliche Erlaubniß keine Nacht 
zuzubringen. 
Um bett Grafen Joachim tunt Orten bürg hatten sich ittbefseit bie 
Häupter ber Angsbnrg'schen Confession, ber Pfalzgraf Wolfgang von Neuburg 
und Zweibrücken, Herzog Christoph von Würtemberg, Churfürst Friedrich von 
der Pfalz, der Landgraf Philipp von Hessen, die Churfürsten von Sachsen und 
Brandenburg angenommen. Sie schrieben an Kaiser Maximilian II. und suchten 
diesem glauben zu machen, daß es sich nichts weniger als um das Verbrechen 
bes Hochverrathes, souberu uur um Religionsstreitigkeiten handle. 
Da um selbe Zeit Graf Joachim von Ortenbttrg mit den Grafen von 
Oettingen, von Löwenstein und anderen schwäbischen und fränkischen Herren zu 
Reichertshofeu bei Neuburg eine Zusammenkunft hatte, so fürchtete ber Kaiser 
auch eine Verbinbnng ber schwäbischen nnd fränkischen Ritterschaft, übernahm das
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.