Volltext: 'Leonstein'

und Aenderungen die genannten Parzellen jederzeit zu betreten 
oder betreten zu lassen. 
Im Falle einer Kabellegung verlangen wir als einmalige 
Abfertigung für unsere Servituts-Einräumung . . süt Kurrent¬ 
meter, im Falle der Aufstellung von Masten . . h für jeden 
Mast und falls die Anbringung von Streben oder einer Ver¬ 
ankerung erforderlich sein sollte. . für jeden Mast. Ferner 
verlangen wir die Vergütung des wirklichen Schadens, welcher 
uns durch die Ausgrabung des Erdreiches und durch das Be¬ 
treten unseres Grundes an unseren Kulturen verursacht wird. 
Bei Aufstellung der Maste ist auf unsere Bäume mögliche 
Rücksicht zu nehmen. Für eine eventuelle Entfernung der Aeste 
oder ganzer Bäume sind wir zu entschädigen. 
Schließlich verpflichten wir uns und unseren Besitznach¬ 
folger, eine intabulationsfähige Urkunde, worin wir die Ver- 
bücherung der im Vorstehenden eingeräumten Servitut gestatten, 
auszustellen. Die Kosten der intabulationsfähigen Urkunde und 
deren Verbücherung treffen die Unternehmung allein. 
Leonstein, 10. Mai 1906. 
N. N. 
(Beide Besitzer sind eigenhändig unterfertigt, 
Mann und Frau.) 
Nach mehreren anderen vorausgegangenen kommissionellen 
Begehungen der Leitungsstrecken wurde neuerdings eine behörd¬ 
liche Begehung durch die wohllöbliche k. k. Bezirkshauptmann¬ 
schaft Kirchdorf anberaumt. 
Z. 5443. 
Edikt. 
Ueber das infolge mangelhafter Verfassung des letzten 
Projektes neuerlich eingebrachte Ansuchen der Betonbau-Unter¬ 
nehmung, Ingenieur Franz Vargason in Wien, um Genehmigung 
der von ihm in den Gemeinden Schlierbach, Kirchdorf, Michl- 
dorf, Grünburg, Mottn und Klaus projektierten, zum Elektri¬ 
zitätswerke im Steyrflusse gehörigen Leitungsanlage wird die 
kommissionelle Verhandlung an Ort und Stelle im Grunde
	        
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