Volltext: 'Leonstein'

stadt der Steyrmarker-Tasern zu Leoustein seit unfürdenklichen 
Zeiten geschossen wird; es ist im weiteren durch Sachkundige 
die Unschädlichkeit dieser Schüßstadt in polizeylicher Hinsicht 
bis auf einige zu beseitigende Gebrechen zureichend erwiesen, 
fernere ist diese Schüßstadt allein in der Pfarr Leon¬ 
stein und ist in der Nähe des Schlosses, wornach es 
gar wahrscheinlich Schüßstadt gar 
wird, daß die Herr- nichts einzuwen- 
schaft Leonstein den, um viel- 
ihrer in der Nähe mehr sind selbe 
markertafern nach dem Ignaz 
d a s S ch ü ß- JHBB Maderleithner die 
stad t-Recht ver- Abhaltung von 
liehen habe; E." Schüßen auf seiner 
endlich haben alle bisher immer be- 
Jnteressenten und ifflTMi fl standenen Schüß- 
Grundanrainer Werkführer Stöcker, stadt gegen nach- 
gegen den ferneren Schütze, folgende Beding- 
Bestand dieser niste gestattet: 
Imo Das er das von Holz vorhandene zweyte Zillerhüttel gehörig 
ausmauert und zureichend versichert. 
Ildo Daß er entweder durch eine Erhöhung des Kuglfanges 
oder durch Sperrung des auf den Blaichwitzberg oder 
Klopfenstein sich befindlichen Weges während des Schützens 
oder auf was immer für eine andere Art, jede nur mög¬ 
liche Gefahr für die auf den besagten Weg wandernden 
Menschen Hindun hält. 
IIIti0 Daß er bei einer jedesmaligen Abhaltung eines Schießens 
die Polizeygesetze und Vorschriften beobachte. 
Steyr, den 6. August 1819 
V. Dornfeld 
k. !. Reg. Rath und Kreishauptmann. 
Abgeschrieben den 17. August 1820 
Josef Hoenig.
	        
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