Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Erster Theil] (8,1 / 1901)

Die Subjektivität. 
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1 Bd. V. S. 150—155. VI. § 190. Zusatz. S. 356-358. — 2 Bd. V. 
c. Der Schluß der Nothwendigkeit. S. 155—166. VI. § 191—192. S. 358 360. 
— 3 Bd. V. S. 165. 
Schlüsse der Reflexion, so ist die Vermittlung überhaupt die gesetzte 
oder concrete Einheit der Formbestimmungen der Extreme: die 
Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in die andere; 
der vermittelnde ist so die Allheit. Als der wesentliche Grund der 
selben aber zeigt sich die Einzelnheit, und die Allgemeinheit, nur 
als äußerliche Bestimmung an ihr, als Vollständigkeit. Die All 
gemeinheit ist aber dem Einzelnen wesentlich, daß es zusammen 
schließende Mitte sei; es ist daher als an sich seiendes Allgemeines 
zu nehmen." 1 
8. Der Schluß der Nothwendigkeit. 
Dieser Schluß ist das vermittelte Urtheil der Nothwendigkeit, also 
der kategorische, der hypothetische und der disjunctive Schluß. 
Das Einzelne ist durch seine Art oder Besonderheit das Allgemeine 
oder die Gattung (E — B — A): der kategorische Schluß. Das All 
gemeine oder die Gattung ist der erzeugende Grund des Besonderen, 
der hypothetische Schluß: Wenn A ist, so ist B, nun ist A, also ist 
B. Die Gattung ist die Totalität der Arten, das Allgemeine die 
Totalität des Besonderen. Der disjunctive Schluß: „A ist entweder 
B oder C oder D; A ist aber B, also ist A nicht C noch D. Oder 
auch: A ist entweder B oder C oder D; A ist aber nicht 0 noch B; 
also ist es B."^ 
Der disjunctive Schluß ist der höchste; er ist diejenige Form, in 
welcher der Begriff vollkommen in adäquater Weise bestimmt wird. 
„Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse stellen die Stufen der Er 
füllung oder Concretion der Mitte dar. In dem formalen Schlüsse 
wird die Mitte nur dadurch als Totalität gesetzt, daß alle Bestimmt 
heiten, aber jede einzelne, die Function der Vermittelung durchlaufen. 
In den Schlüssen der Reflexion ist die Mitte als die die Bestimmungen 
der Extreme äußerlich zusammenfassende Einheit. Im Schlüsse der 
Nothwendigkeit hat sie sich zur ebenso entwickelten und totalen, als 
einfachen Einheit bestimmt, und die Form des Schlusses, der in dem 
Unterschiede der Mitte gegen seine Extreme bestand, hat sich dadurch 
aufgehoben. Damit ist der Begriff überhaupt realisirt worden; be 
stimmter hat er eine solche Realität genommen, welche Objecti- 
vität ist/' 3
	        
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