Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Erster Theil] (8,1 / 1901)

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Hegels Aufsätze im kritischen Journal. 
Gewalt mit der Macht, die sie besitzt, die mögliche Gewalt ohne Macht, 
wie dieselbe ist, bestehen lassen, und ein Staatsstreich, der die vorhandene 
Verfassung aufhebt, nicht zugleich ihre machtlosen Wächter mitwegfegcn 
würde! Offenbar hatte Hegel bei dem Staatsstreich, auf welchen er 
anspielt und hinweist, den 18. Brumaire 1799 vor Augen? 
III. Die absolute Sittlichkeit? 
1. Das Volk und die Völker. Der sittliche Organismus. 
Ein Wort in der Mitte dieser Abhandlung, welche Hegel selbst 
„die Philosophie der Sittlichkeit" genannt hat, dient zur Erleuch 
tung und Charakteristik des Ganzen; es giebt zu diesem Zwecke keines, 
das einfacher und verständlicher wäre. „Wir bemerken hier auch 
eine Andeutung in der Sprache, daß es nämlich in der Natur der ab 
soluten Sittlichkeit ist, ein Allgemeines oder Sitten zu sein, daß also 
das griechische Wort, welches Sittlichkeit bedeutet, und das deutsche 
diese ihre Natur vortrefflich ausdrücken; daß aber die neuern Systeme 
der Sittlichkeit, da sie ein Fürsichsein und die Einzelnheit zum Princip 
machen, nicht ermangeln können, an diesen Worten ihre Beziehung aus 
zustellen, und diese innere Andeutung sich so mächtig erweist, daß jene 
Systeme, um ihre Sache zu bezeichnen, jene Worte nicht dazu miß 
brauchen konnten, sondern das Wort Moralität annahmen, was zwar 
auch seinem Ursprünge nach gleichfalls dahin deutet, aber weil es mehr 
ein erst gemachtes Wort ist, nicht so unmittelbar seiner schlechteren 
Bedeutung widersträubt. Die absolute Sittlichkeit aber ist nach dem 
1 Ebendas. S. 361—367. (365. 366.) — 1 2 Nach Rosenkranz gehört „das 
System der Sittlichkeit" in den dritten Theil des hegelschen Systems in den 
frankfurter Aufzeichnungen vom Herbst 1799; nach Hahm dagegen soll das System 
der Sittlichkeit drei Jahre später im Herbst 1802 in Jena verfaßt sein und zwar 
in directet Beziehung und Vorbereitung zu der Vorlesung über das Naturrecht, 
die für den Winter 1802/1803 angekündigt war. In der ersten Anmerkung zu 
seiner achten Vorlesung bemerkt Haym kurzweg: „Dahin ist die Angabe von 
Rosenkranz S. 103 zu berichtigen" (S. 496). Da ich auch im Text die zureichende 
Begründung vermisse und ich mir nicht vorstellen kann, daß Hegel so gut wie 
gleichzeitig „das System der Sittlichkeit" geschrieben und den Aussatz über „die 
wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts" habe drucken lassen, so bin 
ich der rosenkranzischen Darstellung gefolgt (s. oben Buch I. Cap. V. und Buch II. 
Cap. IV. S. 271) und gebe den Gang des Systems, wie Hegel denselben öffentlich 
beurkundet hat, wobei, was die Einsicht in die Entstehung der Lehre betrifft, 
nichts Wesentliches verloren geht.
	        
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