Volltext: Die Sozialversicherung und die Christlichsoziale Partei

Jede der drei durch Experten vertretenen Gruppen (An 
gestellte, Arbeitgeber, Ärzte) nahm zu der den Gegenstand 
der Enquete bildenden Frage, zur Gehaltsgrenze für die Ver 
sicherungspflicht im großen und ganzen geschlossen 
Stellung. Die Vertreter der Angestellten sprachen sich für 
die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes, also gegen 
die Einführung jeder Gehaltsgrenze, aus und begründeten 
diesen ihren Standpunkt mit der wirtschaftlich schwachen 
Lage auch jener Schichten der Angestellten, die wohl mehr 
als 2400 K Jahreseinkommen haben, die aber schon heute 
der Krankenversicherungspflicht unterliegen und ausnahms 
los in dieser Pflicht zu verbleiben wünschen. Die Vertreter 
der Unternehmer erklärten sich gleichfalls gegen die Ein 
führung einer Gehaltsgrenze, verlangten jedoch, wenn schon 
die Einführung einer solchen beschlossen werden sollte, diese 
Gehaltsgrenze mit 4800 K festzusetzen. Die Vertreter der 
Ärzteschaft vertraten den Standpunkt der Regierungsvorlage, 
das ist Festsetzung der Gehaltsgrenze mit 2400 K, indem 
sie in jeder Erhöhung dieser Gehaltsgrenze eine Schädigung 
der ohnehin nicht sehr erfreulichen wirtschaftlichen Lage 
der Ärzteschaft erblicken zu müssen erklärten. Sie betonten 
aufs nachdrücklichste, daß sie einer Hinaufsetzung dieser 
Gehaltsgrenze unter keinen Umständen zustimmen können, 
gaben jedoch zu, daß diese ihre Stellungnahme hauptsächlich 
durch die Notwendigkeit gegeben sei, das Verhältnis der 
Ärzte den Krankenkassen gegenüber im allgemeinen zu ver 
bessern. Wenn eine solche Verbesserung auf einem anderen 
Wege durchgeführt werden sollte, würden sie die Frage der 
Gehaltsgrenze zu keiner Hauptfrage machen. 
Die Besprechung mit den L a n d w i r t e n präzi 
sierte unter Zustimmung der Experten Dr. D r e x e 1 
wie folgt: 
Das Ergebnis war günstiger,-als man sich es zu Beginn 
der Sitzung vorgestellt habe. Der Gedanke der Sozialver 
sicherung in ihren Grundsätzen wurde einmütig anerkannt, 
die Altersversicherung von allen Seiten gefordert und nur 
in der Frage, ob bei den Landwirten in allen Teilen Öster 
reichs die Leistungsfähigkeit zur Bezahlung der Beiträge 
vorhanden sei, ergaben sich Verschiedenheiten, wobei zu 
konstatieren ist, daß fast alle Gebiete mit Ausnahme von 
Ostgalizien und der Bukowina die Leistungsfähigkeit aner 
kannt haben. Von den Vertretern von Kärnten und Unter- 
steiermark wurde allerdings der Regierung empfohlen, in 
Fällen schlechter Ernte oder von Elementarereignissen den 
Notstand der Bauern entsprechend zu berücksichtigen. Für 
die Zwangsversicherung wurde die Einkommengrenze von 
2400 K im allgemeinen als die richtige anerkannt. Die Fest 
stellung einer Grenze durch den Katastralreinertrag wurde 
von einigen gewünscht, von der Mehrzahl als ungeeignet 
bezeichnet. Die andere Grenze — mehr als zwei Familien 
mitglieder — wurde als nicht zweckmäßig von allen Rednern 
fallen gelassen. Alle Experten beschäftigten sich auch mit 
der Frage der Ausgedinge. Es wurde ausnahmslos darauf 
aufmerksam gemacht, daß die Altersversicherung gerade 
nach der Seite hin wohltuend wirken werde und daß es .für
	        
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