Volltext: Die alte Geschichte des jüdischen Volkes (2, Orientalische Periode / 1925)

§ 70. Die Tetrarchien des Philippus und des Herodes-Antipas 
zu benachrichtigen, worauf dieser dem Pilatus den Befehl erteilte, 
nach Rom zu gehen, um dem Kaiser wegen der gegen ihn erhobenen 
Anklagen Rede und Antwort zu stehen (36). Seitdem wurde Pilatus 
in Judäa nicht mehr gesehen. 
So ward Judäa von dem verhaßten Procurator befreit. Vitellius 
suchte jetzt die in Erregung versetzte Bevölkerung zu beschwichtigen. 
Zum Passahfest kam er selbst nach Jerusalem und ließ der Einwoh 
nerschaft einige Vergünstigungen zuteil werden. Unter anderem 
schaffte er auch ein für das Volk besonders ärgerliches Vorrecht der 
Procuratoren wieder ab. Unter Herodes pflegte man nämlich, wie be 
reits erwähnt, das Festgewand des Hohepriesters in einem der Türme 
der an den Tempel anstoßenden Burg Antonia zu verwahren. Die 
ersten Procuratoren, die in dieser Burg eine römische Besatzung ein 
quartierten, ließen nun auch den hohepriesterlichen Ornat unter deren 
Aufsicht. Nach wie vor befand sich der Ornat im Turme, in einem 
besonderen Behälter, vor dem ständig ein Licht brannte, und nur am 
Vorabend der großen Jahresfeste pflegte man ihn dem Hohepriester 
zu geben. Auf diese Weise behielten die römischen Behörden die für 
die Juden heiligen Gegenstände gleichsam als Unterpfand. Vitellius 
gab nun Befehl, das Festgewand der Priesterschaft zur Verwahrung 
an einem geeigneten Orte im Tempel auszuliefern. Zugleich setzte 
er auch den Hohepriester Joseph Kaiaphas, der unter Pilatus das Amt 
versehen hatte, ab und berief auf diesen Posten Jonathan, aus dem 
Geschlechte des Chanan. — Während seines Feldzuges gegen die 
Araber (im Jahre 37) sollte Vitellius mit seinem Heere durch Judäa 
ziehen; auf die Bitte der Juden hin ließ er jedoch die Armee auf 
Umwegen marschieren, um nicht durch Jerusalem mit den kaiser 
lichen Feldzeichen ziehen zu müssen. Indessen hielt diese Beschwich 
tigungspolitik nicht lange an und dem Lande standen noch schwere 
Prüfungen bevor. 
§ 70. Die Tetrarchien des Philippus und des Herodes-Antipas 
Zur selben Zeit, als in Zentraljudäa, dem früheren Besitzanteil 
des Archelaus, die römischen Procuratoren ihres Amtes walteten, 
herrschten in ihren Landanteilen in den Grenzmarken die Söhne Hero 
des I., Herodes-Antipas und Philippus. Wie bereits erwähnt (§ 67), 
hatten sie beide seinerzeit von Kaiser Augustus die Würde von 
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