Volltext: Die alte Geschichte des jüdischen Volkes (2, Orientalische Periode / 1925)

§ 66. Allgemeine Übersicht 
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Das Verhalten der Juden dem römischen Protektorat gegenüber 
in der vorangehenden Epoche deutet mit genügender Klarheit darauf 
hin, wie sich die Beziehungen zwischen Judäa und dem Imperium 
in der Epoche der römischen Herrschaft gestalten mußten. Wenn das 
Volk nicht einmal die Regierung der Günstlinge Roms aus der Mitte 
der halb jüdischen Herodäer zu ertragen vermochte, so stand um so 
weniger zu erwarten, daß es sich mit der immittelbaren Verwaltung 
der römischen Statthalter, der ,,Procuratoren“, abfinden würde. Die 
freiheitsliebende Nation konnte man vermittels der Macht der Waf 
fen wohl unterwerfen, nicht aber unterwürfig machen. Erblickte der 
römische Dichter jener Zeit (Virgil) die geschichtliche Mission Roms 
in der „Beherrschung der Völker, in der Schonung der Unterwürfi 
gen und in der Bestrafung der Übermütigen“: 
Tu regere imperio populos, Romane, mementol 
Parcere subjectis et debellare superbos (Aen. VI, 853) 
— so gehörte das jüdische Volk gerade zu jenen „Übermütigen“, die 
für ihre Freiheit bis zum Äußersten zu kämpfen bereit waren und 
daher auch die ganze Wucht der römischen Strafe über sich ergehen 
lassen mußten. 
In den ersten Jahrzehnten der nun darzustellenden Epoche bot 
Judäa das folgende Bild. In den Grenzmarken, in Galiläa, Peräa und 
in den am oberen Jordan gelegenen Ländern regieren mit Genehmi 
gung der römischen Kaiser als Tetrarchen die Söhne Herodes I. 
(Herodes-Antipas und Philippus). Was ihren Unternehmungsgeist be 
trifft, so bleiben sie weit hinter ihrem Vater zurück, doch stehen sie 
ihm in Unterwürfigkeit der obersten Gewalt gegenüber um keine 
Haaresbreite nach. Auch sie bauen Städte zu Ehren der Caesareji 
(Tiberias, Caesarea-Philippi u. a.) und verhalten sich wie beschei 
dene, untertänige Vasallen. Das eigentliche Judäa aber mit der Haupt-
	        
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