Volltext: Innviertler Heimatkalender 1913 (1913)

ZZUNM-M.S8SS- 
W^WU^WM 
^Ä5ÄÄtRS.SÄi£ 
&BäHs^S1s^r~R“V!S.*S 
fttS ift <*'<* , , ,, : ' ^ ö ' u. — ^aguajer ^erjano. 
ECsä^ 
8'“Ä“«‘K'^F^T^k 1*^"ThÄSrä" i'eSiÄto ,»'»"d«'Umä 
£?«„, r i m UT *"*• "6 »»mm-„i>I-ian»» in ÜBitn XUI/i, «lefttriergaflt 6-14. 
$s„iäi‘”vC'FF'eÄ 
Ä|&«.%£S£Ätf 
Zum Fenster hinausgeworfen ist oft das Geld, das man für Bettfedern unh f-ni™ m„H.» 
L°hlt' w°n» man s ch nicht an die richtige Quelle'wendet - Gerad bLEintaufe von Be " 
wenden wir e7vL7^^«?°^cht S s°in und sich nur au ein allererstes Haus Her Brkuche 
WMmln) li ?Pf hiezu die bestrenommierte Firma S. Benisch in Deschenitz Nr 381 
ysÄMsSÄr1 m,k"um aiä 
Postalisch-«. 
Briefpost. 
1. Für gewöhnliche frankierte Briefe 
nach Oesterreich-Ungarn, Bosnien und 
Deutschland beträgt die Gebühr bis 
20 Gramm 10 h, über 20 bis 250 
Gramm 20 h, Montenegro 10 h und 
Serbien 15 h für je 15 Gramm, nach 
der Schweiz 25 h für je 20 Gramm. 
Nach dem Weltpostverein «»gehörigen 
Ländern und den Ländern des Vereins¬ 
auslandes für je 15 Gramm ein fran¬ 
kierter Brief 25 h (Gewicht und Dimen¬ 
sionier Briefe unbeschränkt). 
Rekommandierte Briefe (Bahnhof¬ 
briefe von Rekommandation ausge¬ 
schlossen), müssen frankiert sein. Die 
Rekommandationsgebühr beträgt 25 k. 
Für rekommandierte Briefe wird ein 
Anfgabsschein verabfolgt. Bei Verlust 
einer rekommandierten Sendung Ersatz 
von 50 K. 
2. Drucksachen nach Oesterreich-Ungarn, 
Bosnien und Herzegowina, Deutschland 
und Fürstentum Liechtenstein bis 50 
Gramm 3 h, bis 100 Gramm 5 h, 
bis 250 Gramm 10 h, bis 500 Gramm 
20 h, über 500 bis 1000 Gramm 30 h. 
Serbien, Montenegro und nach dem 
Weltpostverein Angehörigen Ländern und 
den Ländern des Vereinsauslandes für 
je 50 Gramm 5 h bis zum Gewichte 
von zwei Kilo.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.